Sonntag, 12. Oktober 2008
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Sind die Qualitätsberichte der Krankenhäuser tatsächlich so schlecht? Zum Profil
14.03.2006 Quelle: Wolfgang George » Profil anzeigen

Sind die Qualitätsberichte tatsächlich für die Patienten/Kunden der Krankenhäuser so schlecht wie es die Verbraucherschützer berichten? Ein halbes Jahr nach Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Qualitätsberichtes der Krankenhäuser (§137 SGBV), werden die ersten Zwischenbilanzen gezogen. Die Ergebnisse fallen aus Sicht der Verbraucherschützer ernüchternd aus:

  • Die Berichte wären schlecht aufbereitet, sprachlich verkrautet, miteinander nun eben doch nicht vergleichbar -- was eigentlich unbedingt gefordert war -- und für diejenigen, für die der Bericht maßgeblich initiiert worden war, die Betroffenen, vielfach ungeeignet.

Eine durch den Autor gezogene Stichprobe unterstreichen diesen Eindruck: von der angestrebten Nutzerfreundlichkeit sind die Berichte in aller Regel weit entfernt, der Sprachstil häufig inkonsistent und man merkt rasch dass unabgestimmt aus verschiedenen Händen formuliert wurde. Positive Beispiele bilden wahrscheinlich eher die Ausnahme als das sie den Regelfall bedeuten . Die für den Patienten wirklich interessanten Informationen (welche Beschwerden gibt es, wie wird mit diesen verfahren etc) fehlen oder sind unklar. Dabei wurde im Vorfeld beraten, Seminare durchgeführt, Veröffentlichungen geschaltet und Projektgruppen ins Leben gerufen. Also, alles vergebens?

Um die Qualitätsberichte überhaupt für sich nutzbar zu machen, formulieren die Verbraucherzentralen von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen folgende Empfehlungen:

  • Suchen Sie gezielt nach Informationen, die für Sie wichtig sind.
  • Wie beurteilen andere Patienten das Krankenhaus?
  • Wie ist die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
  • Nimmt das Krankenhaus an Disease-Management-Programmen (DMP) teil?
  • Suchen Sie nach weiterführenden Informationen.

Dr. Wolfgang George und gesundheitswirtschaft.info ermutigen alle Krankenhausverantwortlichen die sich sicher sind, dass Sie gerades aus der Sicht der Betroffenen wertvolle, verständliche und anwendbare Informationen transportieren, diese in Druckform zuzusenden. Diese sollen geprüft und vorgestellt werden. Auf die Verleihung von „sauren Zitronen“, sollte besser verzichtet werden.

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