Freitag, 22. August 2008
 Home arrow Mitglieder-Blog
Tagung zum Thema Pflegerecht Zum Profil
30.06.2008 Quelle: Otto Inhester » Profil anzeigen

„Recht tun – richtig Pflege“
(am 14. und 15. November auf dem Campus der Privaten Universität Witten-Herdecke)


Diese Tagung zum Thema „Recht in der Pflege“ wendet sich an Pflegfachkräfte mit Führungsverantwortung in angestellter, unternehmerischer oder freiberuflicher Stellung, an unterrichtende und beratende Pflegeexperten sowie an mit dem Thema Pflege befasste Juristen. Mit „Grundrechtsfragen der pflegerischen Versorgung“ eröffnet am Freitagabend Prof. Dr. Höfling, Leiter des Institut für Staatsrecht der Universität zu Köln die hochkarätig besetzte zweitägigen Tagung „Recht tun –richtig pflegen“. Zwar ist die Sicherstellung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen eine aus dem Grundgesetzt abgeleitete staatliche Aufgabe. Doch lässt sich Umfang und Qualität der Pflege konkreter bestimmen.


Diese Bestimmung wird in zunehmenden Umfang dem Markt überantwortet, der dann seinerseits durch eine Vielzahl von Gesetze, Verordnungen und Vorschriften reguliert wird. So wie zuletzt im 1. Juli 2008 durch das neue Pflegeweiterentwicklungsgesetzt.


„Bringt uns das Pflegeweiterentwicklungsgesetzes eine bessere Pflege?“ Dieser Frage geht der vorsitzende Richter des 3.Senats am Bundessozialgericht, Dr. jur. Ulrich Hambüchen, nach. Bei der Beantwortung kommt es darauf an, die durch die gesetzlichen Vorgaben entstandenen Potentiale für eine differenzierte Ausgestaltung der Pflege zu nutzen.


Unter der Moderation von Prof. Christel Bienstein, Leiterin des Institut für Pflegewissenschaft, wird sich die anschließend Diskussion mit den Referenten im Spannungsfeld zwischen dem Freiraum der marktförmigen Organisation der Pflege und der sozialstaatlichen Aufgaben der ausreichenden Versorgung bewegen. Die dabei aufgeworfenen Fragen nach der praktischen Bedeutung des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes für den Pflegealltag, stimmen für den 2. Tag ein. Zu diesen praktischen Konsequenzen gehören Fragen Arbeitsteilung zwischen Medizinern und Pflegefachkräften, die der Pflegedirektor des Klinikums der Universität München (Großhadern) Peter Jacobs in seinem Vortrag behandeln wird.


Weitere Aspekte des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes werden ausführlich in den beiden Workshops behandelt.


„Wann wird aus einer WG ein Pflegeheim? - Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich?, (Dr. jur. Fritz Baur, Erster Landesrat und Kämmerer Landschaftverband Westfalen-Lippe) und „Verordnung von Pflegehilfsmitteln – Was ändert sich mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz?“ (Referent angefragt)


Besonders nah am Thema Recht ist der Vortrag „Mehr Kompetenz – höhere Erwartungen? – Auswirkungen des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes auf die Mitwirkung von Pflegenden bei der Rechtsprechung“ (Hans Werner Röhlig, Richter und Experte für Medizin- und Pflegerecht, Oberhausen).


Immer aktuell, weil schwierig zu handhaben, sind Situationen, die die Autonomie und Selbständigkeit des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen betreffen. Dazu werden drei Workshops angeboten:


„Wenn der Angehörige nicht macht, was er aus fachlicher Sicht tun sollte!" (Andrea Kapp Rechtsanwältin und stellv. Hauptgeschäftsführerin, Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad.e.V.))


„Patientenverfügung und Pflegevertrag“ – Über "Wohl" und "Wollen" in einer engen Beziehung“ (Dr. jur. Heinz Kammeier, Lehrbeauftragter für Recht im Gesundheitswesen Private Universität Witten/Herdecke gGmbH, Fakultät für Medizin);

„Dir werd' ich helfen" – Zwischen Wunsch, Wohl und Obhutspflicht am Beispiel der Fixierung. Zu Selbstbestimmung, Betreuerhandeln und Haftung"

(Dr. iur. habil Dorothea Rzepka, außerplanmäßige Professorin der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Fachbereich Rechtswissenschaft (Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie).


Fragen rund um das Thema Haftung stellt den dritten Schwerpunk stellt da.


Exemplarisch am Beispiel von Krankenhausinfektion führt der Vortrag von Dr. jur. Tobias Weimer, Fachanwalt für Medizinrecht, ein: „Wenn der Mensch geschwächt und die Erreger gesund sind – Woraus ergeben sich rechtliche Ansprüche bei nosokomialen Infektion?“


Mit der Aufgabe der rechtlichen Bedeutung der Pflegedokumentation befasst sich die drei Workshops;

„Hilft viel Schreiben viel?" – Ist die Dokumentation (nur) ein Beweismittel oder dient sie der Planung von Pflege?“ (Peter Jacobs Pflegedirektor Klinikum der Ludwig Maximilian Universität, München-Großhadern).

„Haben nationale (Pflege-) Expertenstandards eine rechtsverbindliche Bedeutung“ (Dr. jur. Birgit Rehborn; Rechtsanwältin, Sozietät Dr. Rehborn und Partner mit dem Schwerpunkte Pflegerecht, Haftung und Regressforderungen).

„Ich versichere Sie ...“ – Ist eine eigene Berufshaftung für angestellte und freiberufliche Pflegende in Praxis und Wissenschaft nötig?“(Achim Mathia, Leiter Risiko - und Schadenmanagement, pax-Versicherung, Bonn)

Um das Wohl und Wehe der Pflegenden, nicht unter haftungsrechtlichen, sondern unter arbeitspsychologischen Gesichtspunkten geht es in dem Vortrag: „Erlebte (Un)Sicherheit und rechtliche Vorgaben bei der Arbeit“ Prof. Dr. med. Monika Rieger (Institutsleiterin für Arbeits-, Soziale- und Umweltmedizin an den Universitäten und Witten/Herdeck und Tübingen (komm.) sowie die die Diplompsychologin Dr. phil. Andrea Wittich (Supervisionsdienst am Universitätsklinikum Freiburg, Abteilung Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) untersuchen die Fragen, ob durch sich Mitarbeiter in der Pflege durch rechtliche Vorgaben „sicher fühlen“.


Eingeklammert wird der Samstag durch zwei Vorträge, die einen eher grundsätzlichen Blick auf das Recht in der Pflege werfen:


„Menschenwürdige Pflege - Rechtsanspruch oder Qualitätsmerkmal ?“ Prof. Dr. phil. Martin W. Schnell, Direktor des Institut für Ethik und Kommunikation im Gesundheitswesen (IEKG) und Integrierte Curricula; Lehrstuhl für Medizinethik, Private Universität Witten Herdecke.

 

„Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" – ein Papiertiger? (Werner Schell, Autor und Dozent für Pflege- und Sozialrecht; 2. Vorsitzender des Pflege-Selbsthilfeverband e.V. Neuss). Der Unkostenbeitrag für die zweitägige Veranstaltung beträgt 180,00 €. Studierende erhalten 30,00 € Rabatt. Weiter Einzelheiten zur Anmeldung siehe unter: www.pflegerecht-berufsrecht-pflege.de bzw. unter www.uni-wh.de

 Zugriffe: 1526 Lese Eintrag
Vergleichen Sie gesetzliche Krankenkassen und finden Sie den besten Versicherungsschutz für sich und Ihre Familie
Generated in 0.71096 Seconds