Freitag, 21. November 2008
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Vom Machtstreben, Verschleierung und Abzocken in der Gesetzlichen Krankenversicherung – aber es geht Zum Profil
30.09.2008 Quelle: Günter Steffen » Profil anzeigen

Das ab 2007 gültige GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG – ist der neue Reformansatz der Politik, sich von der Verantwortung im Gesundheitswesen zurückzuziehen und einen Markt entstehen zu lassen. Nach allem, was mir von den Politikern bekannt ist, die sich im Thema verantwortlich fühlen, glauben sie tatsächlich, dass der Markt es schon richten wird. Der Politik scheint es egal, mit welchen Mitteln und Erfolg Notwendigkeiten wie Prävention, Vorsorge, Diagnostik und Therapie von den Leistungserbringern für die Versicherten der GKV-Kassen erbracht werden können.

Notwendige Umsetzungen  ambulanter medizinischer Versorgungen  - ohne den Umfang zu bestimmen - überlässt der Gesetzgeber den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen. Stationäre Behandlungsumsetzungen werden durch restriktive Basisfallwertvorgaben politisch unterstützt. Der Versicherte ist der Leidtragende, wenn er sich finanziell keine privatärztliche Behandlung vom Leitenden Arzt des Krankenhauses leisten kann. Es wird immer mehr zum Regelfall, dass nach einer Operation Entlassungen nach 5 Verweiltagen stattfinden. (Nur dann gelangen die Krankenhäuser wirtschaftlich nicht in eine Verlustzone).

Seit Jahrzehnten destabilisiert die Politik die Gesetzliche Krankenversicherung durch Ausweitung versicherungsfremder Leistungen, sowie durch „Finanzielle Verschiebebahnhöfe“ in jährlich zweistelliger Milliardenhöhe – zu Lasten der Beitragszahler, also Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Rentner.

Die bundesweit größeren Krankenkassen ihrerseits missbrauchen überwiegend die Beitragszahler für ihre machtpolitischen Spiele. Die gesetzlich vorgegebenen Auftragsinhalte werden einfach umdefiniert und es finden umfangreiche Werbestrategien mit der Begrifflichkeit „Marketingaktivitäten im Wettbewerb“ statt. Der eigentliche Sinn dahinter ist der Mitgliederausbau um jeden Preis, damit die Organisationsstruktur und damit verbunden der Ausbau der Stellenpläne bei Anhebung der Gehälterbewertungen und ein Machtzuwachs der Vorstände/Verwaltungsräte erreicht wird. Das Abjagen der Konkurrenz-Mitglieder innerhalb der GKV, diese als Neu-Mitglieder aufzunehmen, kann nur als Verbrennung von Milliarden Euro innerhalb des Systems bezeichnet werden.

Wenn Versicherte überhaupt etwas davon haben, dann sind es geringe finanzielle Erstattungen für NordicWalking-Kurse, Teilnahme im Fitnisstudio und der Teilnahme an „Pilates“-Kursen. Es gibt sicher noch einige weitere Erstattungsmöglichkeiten zu Gunsten der gesunden Versicherten. Aus der Mitte unserer Gesellschaft rührt sich dazu keinerlei Protest. Staunende Gesichter und ungläubiges Kopfschütteln erlebe ich, sobald diese Thematik von mir angesprochen wird.

er Präsident der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. hat mir zu diesem Thema folgende schriftliche Stellungnahme zukommen lassen. Ich zitiere daraus wortwörtlich:

„ Die Bevölkerung wird absichtlich dumm gehalten, damit mündige Entscheidungen nicht möglich sind. Zusätzlich werden die Versicherten und Patienten für unmündig erklärt. Deshalb besteht auch kein nachhaltiges Interesse der Bevölkerung an der Einmischung in den Sachfragen des Gesundheitswesens.“ Zitat Ende.

Dem Bürger werden Jahr für Jahr höhere Beiträge von den GKV-Krankenkassen abverlangt. Die Anhebungen haben wenig oder gar nichts mit Bestrebungen der Verbesserungen medizinischer Leistungen in unserem Land zu tun. Wenn Leistungsausgaben im größeren Umfang zugenommen haben, dann sind es die für Arzneimittel, weil die Politik und Funktionäre der Kassen nicht in der Lage sind, der Pharmaindustrie ihre gewieften Verkaufs- und Verordnungstricks Grenzen aufzuzeigen. Bis heute hat die Pharmalobby es geschafft – bis ins Bundeskanzleramt hinein – die immer wieder von den Vertragsärzten geforderte Einführung einer Positivliste für Arzneimittel zu verhindern.

Für alle Mitglieder der über 200 GKV-Krankenkassen wird im Oktober d.J. eine einschneidende Beitragserhöhung als einheitlicher Beitragssatz für den ab Januar 2009 geltenden Gesundheitsfonds von der Politik festgelegt. Mitglieder bisher preiswerter Betriebskrankenkassen werden durchaus mit 15% und mehr ihres bisherigen Beitragssatzes belastet. Die Mitglieder der bundesweiten Krankenkassen, die bisher schon einen sehr viel höheren Beitrag leisten, werden ebenfalls nicht an einer nennenswerten Erhöhung vorbeikommen. Was als geradezu skandalös nach Einführung des Gesundheitsfonds stattfindet, sind die gesetzlich erlaubten Zusatzbeiträge bis zu 10% vom Gesundheitsfonds, die alle Krankenkassen vom Mitglied ergänzend erheben dürfen. Hier bleibt also weiterhin die Möglichkeit einzelner Krankenkassen, mit diesen Zusatzbeiträgen ihre machtpolitischen Spiele fortzusetzen –zu Lasten der Beitragszahler und der kranken Versicherten.

Zurückkommend auf den Gesundheitsfonds, die Finanzmittel also, die den Krankenkassen für ihre Finanzierungen ihrer Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Zuweisungen der Finanzmittel – aus dem Gesundheitsfonds – erfolgen nach Maßstäben der statistisch nachgewiesenen Versicherten-Krankheiten (Fachbegriff: Morbiditätsorientierung) von einer zentralen Stelle. Vereinfacht dargestellt: Viele chronisch Kranke gleich höhere Finanzzuweisungen, weniger chronisch Kranke gleich niedrigere Zuweisungen.

Da die niedergelassenen Vertragsärzte (Allgemein- und Fachärzte) im Rahmen der Reform ab 2009 eine höhere Honorarvergütung bis zu 2,7 Milliarden Euro erhalten sollen, will ich hier für den interessierten Leser auf folgende Fakten hinweisen:

Jeder Kassenpatient kann die derzeitige „Zwei-Klassen-Medizin“ spüren. Insbesondere beim Hausarzt finden schon länger nicht mehr alle diagnostischen Untersuchungen für die Bestimmung der Vorbereitung einer zu veranlassenden Therapie statt. Es ist kein böser Wille des Arztes; es ist mehr ein Selbstschutz, damit der Arbeitszeitaufwand nicht unbezahlt erfolgt. Wen wundert es, dass der Doktor im vorletzten oder letzten Quartal eines Jahres noch einmal für bis zu 10 Tage seine Praxis zumacht. Die Vermeidung von Leistungen ohne Honorierungen haben einen einfachen Grund. Das gedeckelte Budget – gemessen an der Sollvorgabe seiner Kassenärztlichen Vereinigung – war durch Leistungen am Patienten bereits überzogen bzw. aufgebraucht.
Aus diesen Gründen ist die mittlerweile durch Schlichtungsspruch in den vergangenen Tagen festgelegte Anhebung der Arzthonorare um ca. 10% ab 1.1.2009 überfällig. Voraussichtlich erhalten aber keineswegs alle niedergelassenen Ärzte diese genannte Erhöhung. Leider ist es absehbar, dass die zuständige Kassenärztliche Vereinigung den Punktwert für die Abrechnung (Honorierung) nach den Machtverhältnissen (Beschlussgremien aller Ärzte) festlegt. Üblicherweise sind die Allgemeinärzte in der Minderheit und werden im Regelfall benachteiligt. Es sollte mich nicht wundern, wenn so tatsächlich verfahren würde.

Als Verbesserung der derzeitigen Situation für den Patienten sehe ich lediglich den Wegfall zusätzlicher Praxisschließungen wegen der bereits ausgeschöpften Deckelung. Der monatliche Nettoverdienst eines Allgemeinarztes wird zukünftig bei höchstens 2400 Euro liegen. In den Medien war in den letzten Tagen von einem Brutto-Durchschnittsverdienst in Höhe von 120 tausend Euro die Rede. Bei Einbeziehung aller Fachärzte finden sich die Allgemeinärzte am Ende der Übersicht wieder. Mein Resümee lautet: Die Kassenpatienten werden die Erwartungen  „der Hausarzt wird sich mehr Zeit nehmen können für notwendige Gespräche“ auch weiterhin vermissen.
                   
Im System der Gesetzlichen Krankenversicherung müsste sich vieles ändern, wenn die von mir dargestellten Ungerechtigkeiten beseitigt werden sollen. Davon spricht der Politiker nur dann, wenn die Ideologie der Partei zum Zuge kommen soll. Nehmen wir hier als Beispiel die Bestrebungen der Umsetzung einer Bürgerversicherung. Den Verfechtern geht es nicht vordringlich um die Beseitigung der von mir beschriebenen Ungerechtigkeiten, also Abzocken, Missbräuche und egoistische Machtzuwächse. Es geht ihnen auch nicht um die Einbeziehung aller Bürger in den Leistungsrahmen, sondern allein um die Erlösausweitung des Umlageverfahrens, damit die Verteilungstöpfe wachsen und größere Spielräume im Sinne der sogenannten sozialen Gerechtigkeit für Verschiebebahnhöfe hergestellt werden können.

Die Änderung einer Krankenversicherungssystematik setzt meiner Meinung nach voraus, neue Regelungen für Beiträge/Abgabenpflichten zu schaffen und den Leistungsrahmen zu definieren. Ziel sollte es sein, einen wirklichen Wettbewerb zwischen der GKV und PKV anzustreben. Wir brauchen in unserer Bürgergesellschaft endlich die prämienbasierte Volksversicherung. Maßstab müsste das individuelle Einkommen des Versicherten sein. Nach meinen Vorstellungen sollte die medizinische Grundabsicherung (hausärztliche-, fachärztliche- und stationäre Versorgung, Arzneimittel-Verordnungen und Zahn-/und Kieferorthopädische Behandlungen) bei allen bestehenden Krankenversicherungsträgern eingeführt werden. Darüber hinaus könnte der wirkliche Wettbewerb stattfinden, um alle sonstigen Präventionsmaßnahmen und medizinischen Leistungsangebote durch freiwillige Zusatzabsicherungen anzubieten.

Der Solidarausgleich und die Familienabsicherungen sowie Gesundheitserziehung und ergänzende Präventionsmaßnahmen sollten mit Steuermitteln finanziert werden. Der Beitrag nach Einkommensabhängigkeit könnte für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Rentner um 50% - gemessen am derzeitigen Beitragssatz – abgesenkt werden, sofern zu den aufgeführten Überlegungen auch noch eine durchgreifende Strukturreform (z.B. Nichtfinanzierungen der Verbände) und eine Positivliste für Arzneimittel – beides gegen den Widerstand der Lobbyisten – zur Durchsetzung gelangen. Die Positivliste für Arzneimittel gehörte in den zurückliegenden Jahren immer wieder zu den Vorschlägen der Reformentwürfe. An verantwortlicher Stelle wurden derartige Passagen frühzeitig gestrichen.

Manche Familie, die heute privatversichert ist und keine rechtliche Möglichkeit hat wieder GKV-Mitglied zu werden, würde von der Einführung einer Volksversicherung mit einigen hundert Euro monatlich profitieren. Die heutige real vorhandene „Zwei-Klassen-Medizin“ wäre bei der beschriebenen Umsetzung überwunden. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse in der Medizin könnten  langfristig zum Nutzen aller Bürger wirklich zum Einsatz gelangen. Auch die so  notwendige flächendeckende Versorgungskette für Menschen mit schweren und unheilbaren Erkrankungen brauchten kein Problem der Umsetzung mehr sein. Neben der gewünschten Fachkompetenz beim Hausarzt wäre die so sehr vermissende Menschlichkeit (Zeitaufwand der Honorierung für ausführliche Gespräche) endlich durchführbar.

Die gegenwärtigen katastrophalen Gegebenheiten in den Krankenhäusern, das Fehlen der teilweise nicht mehr ausreichenden Kostenabsicherungen und die nicht mehr mögliche Sicherstellung hochwertiger Behandlungen mit einer ausreichenden Nachsorge, könnten bei entsprechender Veränderung des Krankenversicherungssystems in Verbindung mit Ergänzungen im Krankenhausfinanzierungsgesetz ohne weiteres einer Lösung im Sinne der Patienten und Trägerschaft zugeführt werden.

Mir soll kein Politiker oder Medienvertreter erzählen, meine Reformansätze seien Träumereien. Ich behaupte nicht, dass meine Änderungsvorstellungen sofort 1:1 umsetzbar sind. Nein, eine derartige naive Vorstellung habe ich nicht. Es ist jedenfalls skandalös, dass der erwähnte Personenkreis sich von Kassenfunktionären, Lobbyisten und von den sogenannten Fachpolitikern einreden lassen, derartige Konzepte seien unrealistisch. Das Gegenteil ist nun einmal die Wahrheit.

Günter Steffen, Lemwerder  (September 2008)

www.guenter-steffen.de

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