| Freitag, 21. November 2008 |
Blogs | Vom Machtstreben, Verschleierung und Abzocken in der Gesetzlichen Krankenversicherung – aber es geht |
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| 30.09.2008 Quelle: Günter Steffen » Profil anzeigen | ||||
| Das ab 2007 gültige GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG – ist der neue Reformansatz der Politik, sich von der Verantwortung im Gesundheitswesen zurückzuziehen und einen Markt entstehen zu lassen. Nach allem, was mir von den Politikern bekannt ist, die sich im Thema verantwortlich fühlen, glauben sie tatsächlich, dass der Markt es schon richten wird. Der Politik scheint es egal, mit welchen Mitteln und Erfolg Notwendigkeiten wie Prävention, Vorsorge, Diagnostik und Therapie von den Leistungserbringern für die Versicherten der GKV-Kassen erbracht werden können.
Notwendige Umsetzungen ambulanter medizinischer Versorgungen - ohne den Umfang zu bestimmen - überlässt der Gesetzgeber den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen. Stationäre Behandlungsumsetzungen werden durch restriktive Basisfallwertvorgaben politisch unterstützt. Der Versicherte ist der Leidtragende, wenn er sich finanziell keine privatärztliche Behandlung vom Leitenden Arzt des Krankenhauses leisten kann. Es wird immer mehr zum Regelfall, dass nach einer Operation Entlassungen nach 5 Verweiltagen stattfinden. (Nur dann gelangen die Krankenhäuser wirtschaftlich nicht in eine Verlustzone). Wenn Versicherte überhaupt etwas davon haben, dann sind es geringe finanzielle Erstattungen für NordicWalking-Kurse, Teilnahme im Fitnisstudio und der Teilnahme an „Pilates“-Kursen. Es gibt sicher noch einige weitere Erstattungsmöglichkeiten zu Gunsten der gesunden Versicherten. Aus der Mitte unserer Gesellschaft rührt sich dazu keinerlei Protest. Staunende Gesichter und ungläubiges Kopfschütteln erlebe ich, sobald diese Thematik von mir angesprochen wird.
er Präsident der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. hat mir zu diesem Thema folgende schriftliche Stellungnahme zukommen lassen. Ich zitiere daraus wortwörtlich:
Zurückkommend auf den Gesundheitsfonds, die Finanzmittel also, die den Krankenkassen für ihre Finanzierungen ihrer Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Zuweisungen der Finanzmittel – aus dem Gesundheitsfonds – erfolgen nach Maßstäben der statistisch nachgewiesenen Versicherten-Krankheiten (Fachbegriff: Morbiditätsorientierung) von einer zentralen Stelle. Vereinfacht dargestellt: Viele chronisch Kranke gleich höhere Finanzzuweisungen, weniger chronisch Kranke gleich niedrigere Zuweisungen.
Jeder Kassenpatient kann die derzeitige „Zwei-Klassen-Medizin“ spüren. Insbesondere beim Hausarzt finden schon länger nicht mehr alle diagnostischen Untersuchungen für die Bestimmung der Vorbereitung einer zu veranlassenden Therapie statt. Es ist kein böser Wille des Arztes; es ist mehr ein Selbstschutz, damit der Arbeitszeitaufwand nicht unbezahlt erfolgt. Wen wundert es, dass der Doktor im vorletzten oder letzten Quartal eines Jahres noch einmal für bis zu 10 Tage seine Praxis zumacht. Die Vermeidung von Leistungen ohne Honorierungen haben einen einfachen Grund. Das gedeckelte Budget – gemessen an der Sollvorgabe seiner Kassenärztlichen Vereinigung – war durch Leistungen am Patienten bereits überzogen bzw. aufgebraucht.
Als Verbesserung der derzeitigen Situation für den Patienten sehe ich lediglich den Wegfall zusätzlicher Praxisschließungen wegen der bereits ausgeschöpften Deckelung. Der monatliche Nettoverdienst eines Allgemeinarztes wird zukünftig bei höchstens 2400 Euro liegen. In den Medien war in den letzten Tagen von einem Brutto-Durchschnittsverdienst in Höhe von 120 tausend Euro die Rede. Bei Einbeziehung aller Fachärzte finden sich die Allgemeinärzte am Ende der Übersicht wieder. Mein Resümee lautet: Die Kassenpatienten werden die Erwartungen „der Hausarzt wird sich mehr Zeit nehmen können für notwendige Gespräche“ auch weiterhin vermissen. Der Solidarausgleich und die Familienabsicherungen sowie Gesundheitserziehung und ergänzende Präventionsmaßnahmen sollten mit Steuermitteln finanziert werden. Der Beitrag nach Einkommensabhängigkeit könnte für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Rentner um 50% - gemessen am derzeitigen Beitragssatz – abgesenkt werden, sofern zu den aufgeführten Überlegungen auch noch eine durchgreifende Strukturreform (z.B. Nichtfinanzierungen der Verbände) und eine Positivliste für Arzneimittel – beides gegen den Widerstand der Lobbyisten – zur Durchsetzung gelangen. Die Positivliste für Arzneimittel gehörte in den zurückliegenden Jahren immer wieder zu den Vorschlägen der Reformentwürfe. An verantwortlicher Stelle wurden derartige Passagen frühzeitig gestrichen. Manche Familie, die heute privatversichert ist und keine rechtliche Möglichkeit hat wieder GKV-Mitglied zu werden, würde von der Einführung einer Volksversicherung mit einigen hundert Euro monatlich profitieren. Die heutige real vorhandene „Zwei-Klassen-Medizin“ wäre bei der beschriebenen Umsetzung überwunden. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse in der Medizin könnten langfristig zum Nutzen aller Bürger wirklich zum Einsatz gelangen. Auch die so notwendige flächendeckende Versorgungskette für Menschen mit schweren und unheilbaren Erkrankungen brauchten kein Problem der Umsetzung mehr sein. Neben der gewünschten Fachkompetenz beim Hausarzt wäre die so sehr vermissende Menschlichkeit (Zeitaufwand der Honorierung für ausführliche Gespräche) endlich durchführbar.
Die gegenwärtigen katastrophalen Gegebenheiten in den Krankenhäusern, das Fehlen der teilweise nicht mehr ausreichenden Kostenabsicherungen und die nicht mehr mögliche Sicherstellung hochwertiger Behandlungen mit einer ausreichenden Nachsorge, könnten bei entsprechender Veränderung des Krankenversicherungssystems in Verbindung mit Ergänzungen im Krankenhausfinanzierungsgesetz ohne weiteres einer Lösung im Sinne der Patienten und Trägerschaft zugeführt werden. |
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