Freitag, 29. August 2008
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Themen-History ist ausgeschaltet: Verlagerung der Zuständigkeit für das Heimgesetz vom Bund auf die Länder
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Wolfgang Steiger Am vergangenen Freitag fanden im Bundestag und Bundesrat Beratungen zur Föderalismusreform statt. Geplant ist auch eine Verlagerung der Zuständigkeit für das Heimgesetz.



Kritiker befürchten und prognostizierten den Abbau von Qualitätsstandards in der Pflegebranche.



Wenn die finanziellen Mittel der Sozialhilfeträger und Pflegekassen erschöpft sind, wird es wohl im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen zu entsprechenden Kürzungen kommen.



Wird es dann eine ,Pflege nach Kassenlage’ geben?



Deshalb fordert wohl der Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V.: „Vor der Umsetzung der Föderalismusreform muss eine nachhaltige Anpassung des Heimrechts erfolgen.“



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