Die
Gesprächspsychotherapie soll auch künftig nicht als Leistung der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) angewandt werden können. Das hat der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag beschlossen und damit eine entsprechende
Entscheidung aus dem Jahr 2006 bekräftigt. Wirksamkeit und Nutzen der
Gesprächspsychotherapie seien für die Behandlung der wichtigsten psychischen
Erkrankungen nicht in der ausreichenden Breite bislang wissenschaftlich belegt.
Gesagt ist nicht getan: Medikamente landen auf dem Müll,
Gesundheitssportkurse werden rasch wieder abgebrochen, vom Arzt angeregte
Diäten kommen oft über ein Anfangsstadium nicht hinaus. Kurz gesagt mit der
Therapietreue oder Adherence der Patienten hapert es nur allzu oft. Wie man
hier zu besseren Erfolgen kommen kann, dieser Frage geht der Berliner
Gesundheitspreis 2008 nach.
Endlich ist es soweit: der
Abgabetermin der BMBF-Ausschreibung: „Gesundheitsregionen der Zukunft" ist seit
den 15. April erreicht. Ganz sicher geht eine „lang verdiente" Entlastung durch
zahlreiche Teams, die bis zum Abgabeschluss an Formulierungsdetails ihrer
Anträge gefeilt hatten. Jede regionale Gruppe will eine bestmöglich
Ausgangsposition in dem Rennen um die begehrten Fördermillionen einnehmen.
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss die Kosten einer Hyperthermietherapie gegen Krebsschmerzen übernehmen, obwohl diese Behandlung nicht im Katalog der Kassenleistungen enthalten ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (1 BvR 2496/07). Dies gilt, wenn der Patient lebensbedrohlich erkrankt ist und die konventionellen Therapieformen nicht hinreichend sind.
Die Wahl einer
günstigen Krankenkasse schont das eigene Portemonnaie, und entlastet auch den
Arbeitgeber. Wechselt z.B. ein Arbeitnehmer von der Kasse mit dem höchsten
Beitragssatz in die mit dem niedrigsten, spart er ein Viertel des Beitrags. Das
geht mit dem Start des Gesundheitsfonds 2009 nicht mehr. Ab dann gilt für alle
gesetzlich Versicherten in Deutschland ein einheitlicher Beitragssatz.
Deutsche Kliniken haben im vergangenen Jahrzehnt fast 70.000 Betten
abgebaut und im Pflegedienst etwa 42.000 Stellen gestrichen. Viele Menschen
bangen daher um den Umfang und die Qualität der medizinischen Versorgung. Ein
genauer Blick auf die Zahlen zeigt aber: Diese Angst ist unbegründet.
Trotz immenser Investitionen in den Krankenhausbereich ist das allgemeine Image der deutschen Krankenhäuser heute nicht besser als vor 37 Jahren. 44 Prozent der Bevölkerung haben einen guten Eindruck, 39 Prozent einen ambivalenten, und 11 Prozent haben keinen guten Eindruck von den Krankenhäusern in Deutschland.
Aufgrund der großen Nachfrage haben die Malteser ihre
Patientenverfügung zum vierten Mal neu aufgelegt. Interessenten können
die 20-seitige Broschüre bei der Malteser Trägergesellschaft anfordern.
Auf der Internetseite steht sie
auch zum kostenlosen Download bereit.
Zu den Medienberichten über eine Studie des Instituts für
Gesundheitsökonomie und klinische Epidemiologie an der Universität Köln,
wonach gesetzlich Versicherte länger auf Arzttermine warten müssen als
Privatpatienten, erklärt der Direktor des Verbandes der privaten
Krankenversicherung e.V. Volker Leienbach: „Die Politik hat die Versorgungsbedingungen für gesetzlich versicherte
Patienten in den letzten Jahren schleichend, aber systematisch
verschlechtert:
Die Regierungsparteien haben sich auf Eckpunkte für ein Gendiagnostik-Gesetz verständigt. Demnach sollen Tests an Embryonen zur Geschlechtsbestimmung sowie Gentests auf Verlangen des Arbeitsgebers oder Versicherungen nicht möglich sein.
"Wenn Leistungen aus den Krankenhäusern in die Praxen der
niedergelassenen Ärzte verlagert werden, dann darf das nicht zum
Nulltarif geschehen. Es kann nicht sein, dass Krankenhäuser seit Jahren
schon ihre Budgets auf Kosten der ambulanten Versorgung schonen. Diese
Verlagerungseffekte müssen bei der anstehenden Honorarreform unbedingt
berücksichtigt werden." Das hat in Berlin Dr. Andreas Köhler
erklärt.