Neue BVMed-Infokarte zur Sachkostenabrechnung von Medizinprodukten im EBM 2000plus
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19.08.2005
Quelle: BVMed
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Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat eine aktualisierte Informationskarte zur "Sachkostenabrechnung von Medizinprodukten in der vertragsärztlichen Versorgung“ unter dem neuen EBM 2000plus aufgelegt.
Im Praxisalltag der niedergelassenen Vertragsärzte tritt nach dem in
Kraft treten des neuen EBM die Frage auf, wie Medizinprodukte
abgerechnet werden können. Dabei gelten für Medizinprodukte besondere
Abrechnungsregeln, wenn sie nicht über Praxis- und Sprechstundenbedarf,
Honorare, Hilfsmittel oder Sachkostenpauschalen abgerechnet werden
können. Konkretisiert werden diese Abrechnungsregeln durch die
Bundesmantelverträge und die regionalen Verträge auf der Ebene der
einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen.
Mit der Infokarte zur Sachkostenabrechnung von Medizinprodukten in der
vertragsärztlichen Versorgung zeigt der BVMed auf, für welche
Medizinprodukte gesonderte Abrechnungsbedingungen gelten und gibt
praktische Informationen für Leistungserbringer, Ärzte,
Krankenkassenmitarbeiter und Versicherte.
Die Regelungen betreffen beispielsweise folgende Medizinprodukte:
:: Herzschrittmacher (aktive Implantate);
:: Portkathetersysteme, Zentralvenenkatheter;
:: Blasen-, Nierenfistel- und Ureterkatheter;
:: Fadenanker, Knochenimplantate, Hernien-Netze;
:: Spezialbestecke für die ambulante Epidural-, Peridural- oder Plexusanaesthesie.
Ein wichtiger Hinweis für die Patienten lautet: die Versorgung mit diesen Medizinprodukten erfolgt zuzahlungsfrei!
Die BVMed-Infokarte "Sachkostenabrechnung von Medizinprodukten in der
vertragsärztlichen Versorgung“ kann kostenfrei von der Internetseite
des BVMed www.bvmed.de (Publikationen – Infokarten & Falt- und
Merkblätter) heruntergeladen werden.
Der Direktlink zur Infokarte als pdf lautet: www.bvmed.de/stepone/data/downloads/7b/a2/00/Informationskarte.pdf.
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