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Die bessere Förderung und schnellere Einführung von
Innovationen der Medizintechnologie in das Gesundheitssystem sind eine
gemeinsame Aufgabe von Krankenkassen, Ärzteschaft und Unternehmen.
Das
war der Tenor des BVMed-Innovationsforums Medizintechnologie zu dem
Thema &dbquo;Prozess- und Produktinnovationen im Spannungsfeld zwischen
Patientennutzen und Ökonomie“ am 6. September 2005 in Berlin.
Voraussetzung für die Anerkennung von Innovationen seien aber
Wirksamkeits- und Nutzennachweise neuer Medizintechnologien sowie eine
verstärkte Versorgungsforschung.
Dr. Johannes Bruns, Abteilungsleiter beim Verband der
Angestellten-Krankenkassen (VdAK), machte deutlich, dass sich die
Krankenkassen verstärkt dem Thema Innovationen widmen. Er sprach sich
für ein System der frühzeitigen Innovationsbegleitung gemeinsam mit der
Ärzteschaft, den Kliniken und den Unternehmen aus. Das Fazit der
Konferenz: &dbquo;Alte Mechanismen zur Einführung von Innovationen gelten
nicht mehr. Es sind neue Abläufe erforderlich, um Innovationen schnell
den Patienten zur Verfügung zu stellen. Diese neuen Abläufe erfordern
ein partnerschaftliches Miteinander aller Beteiligten.
Das Innovations- und Wachstumspotential der Medizintechnologie betonte
der BVMed-Vorstandsvorsitzende Anton J. Schmidt in einem Grußwort.
Wichtig sei es, den regulierten Markt zu entfesseln, um die Potentiale
für Arbeitsplätze und Innovationsfähigkeit freizusetzen. Erforderlich
sei ein intensiver Dialog mit allen Beteiligten, beispielsweise den
Krankenkassen. Diesem Ziel diene das jährliche BVMed-Innovationsforum.
BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt ging auf das
Delta-Finanzierungsmodell zur Finanzierung von Innovationen als
optionales, zeitbefristetes Modell für bestimmte Bereiche der
Medizintechnologie ein. Bei dem BVMed-Modell werden die Kosten des
Basisnutzens der Innovation in Höhe der Kosten des anerkannten,
herkömmlichen Verfahrens von der Krankenkasse übernommen. Der
Mehrnutzen wird als &dbquo;Differenzzahlung“ über eine Eigenleistung des
Patienten bezahlt. &dbquo;Dieser Vorschlag zur rascheren Einführung von
Innovationen erhält immer mehr Unterstützung und er ist rechtlich auch
umsetzbar“, so Schmitt. Er verwies dabei auf ein Informationspapier der
Deutschen Krankenhausgesellschaft zu &dbquo;Wahlleistungen“. Wahlleistungen
seien sämtliche Leistungen von Krankenhäusern, die nicht zu den
allgemeinen Krankenhausleistungen zählen und auf die der Patient keinen
Leistungsanspruch gegenüber seiner Krankenversicherung hat. Dazu
gehören Unterkunft und Wahlarztbehandlung, aber auch
Alternativleistungen, bei denen die Kosten höher sind als beim
herkömmlichen Verfahren. Bei diesen Alternativleistungen, zu denen auch
Medizintechnologien gehören können, kann das Krankenhaus gegenüber dem
Patienten ein angemessenes Entgelt für die Mehrleistung erheben. &dbquo;Das
ist eine klassische Delta-Finanzierung, die zu unserer Zukunftsvision
passt.“
Prof. Dr. Thomas Schmitz-Rode vom Kompetenzzentrum Medizintechnik des
Uniklinikums Aachen stellte die Studie zur Situation der Medizintechnik
in Deutschland im internationalen Vergleich, ein Konsortiumsprojekt im
Auftrag des Bundesforschungsministeriums, vor. Er betonte die große
Bedeutung der Branche mit einem Produktionsvolumen von 14 Milliarden
Euro und knapp 110.000 Beschäftigten, darunter über 6.000 Mitarbeiter
in der Forschung und Entwicklung. Die Ausgaben für Medizintechnologien
in Deutschland wachsen allerdings unterdurchschnittlich. Die Prognose
des jährlichen Wachstums bis 2010 ergebe für Deutschland ein Wachstum
von 4,1 Prozent. Die EU-Kernländer liegen bei 5,4 Prozent, die USA bei
6,6 Prozent. Da die Erstattung der Innovationen entscheidend für den
Markterfolg ist, plädierte Schmitz-Rode bei seinen
Handlungsempfehlungen für &dbquo;kleinere Barrieren für den Markt¬eintritt
und schnellere Aktualisierung der Erstattungskataloge“. Dabei sei
künftig der Nachweis von Wirksamkeit und Kosteneffizienz erforderlich.
Als weitere Handlungsempfehlungen nannte die Medizintechnikstudie eine
verstärkte Gründungs- und Forschungsförderung für kleinere und mittlere
Unternehmen, mehr Rechtssicherheit bei der Kooperation von Ärzten mit
der Industrie sowie die bessere Vernetzung von Schlüsseltechnologien
und Gesundheitsforschung.
Peter Heldt, Director Public Policy der GUIDANT GmbH, präsentierte die
Einführung eines High-Tech-Verfahrens am Beispiel der Kardialen
Resynchronisation (CRT) zur Therapie der Herzschwäche und – in
Kombination mit einem Defibrillator – zur Verhinderung des plötzlichen
Herztodes. Der Erfolg einer neuen Methode stelle hohe Anforderungen an
die Industrie: von der Grundlagenforschung über die Produktentwicklung
bis hin zu klinischer Forschung und der CE-Zertifizierung. Wichtig sei
es, in Zusammenarbeit mit den Ärzten Erfahrungen aus den ersten
Implantationen zu sammeln, um diese den neuen Zentren zu vermitteln.
Die Markteinführung könne daher bei technisch komplexen Therapien
zunächst nicht flächendeckend erfolgen. In Deutschland gebe es aber
Jahre nach der kontrollierten Einführung der neuen Technologie noch
immer eine große Diskrepanz zwischen dem Versorgungsanspruch und der
Wirklichkeit. Knapp 90 Prozent der Patienten, die geschützt werden
könnten, werden nicht versorgt.
Dr. Bernd Brüggenjürgen vom Epidemiologischen Institut der Berliner
Charité stellte ein Beispiel aus der Versorgungsforschung vor: eine
klinische und ökonomische Analyse einer kontrollierten Studie am
Beispiel der Vermeidung von Koronar-Restenosen durch
Medikament-freisetzende Stents. Die Versorgungsforschung untersucht
dabei, ob die unter kontrollierten &dbquo;experimentellen“ Bedingungen
erhobenen Ergebnisse in der medizinischen Routine erreicht werden. Bei
der kontrollierten Studie habe es eine enge Zusammenarbeit zwischen
Krankenkassen, Kliniken, Ärzten, Wissenschaft und Industrie gegeben.
Das Modellprojekt, das auf 18 Monate angelegt ist, zeigte bereits nach
sechs Monaten, dass die Gesamtkosten der innovativen Methode mit dem
herkömmlichen Verfahren vergleichbar sind, obwohl die neue
Stent¬generation höhere Initialkosten durch einen höheren Produktpreis
hat. Es habe durch das innovative Produkt weniger Ereignisse bei den
Patienten, eine verbesserte Lebensqualität und geringere Folgekosten
gegeben. Brüggenjürgen bezeichnete die kontrollierte Langzeitstudie in
Zusammenarbeit mit den verschiedenen Institutionen als ein
&dbquo;exemplarisches Modellprojekt für Evaluation im Gesundheitssystem“. Es
müsse eine realitätsnahe Kosten-Nutzen-Bewertung neuer und etablierter
Technologien geben – inklusive der Patientenperspektive.
Die Nutzenbewertung von Medizintechnologien thematisierte Prof. Dr.
Franz Porzsolt von der Abteilung Klinische Ökonomik des
Universitätsklinikums Ulm. Ziel sei es, Medizin und Ökonomie zu
verbinden. Die Übertragung der ökonomischen Theorie auf die Medizin sei
dabei sehr komplex, da Mediziner, Ökonomen und die betroffenen
Patienten aus völlig unterschiedlichen Perspektiven urteilen. Ein
wichtiger Aspekt bei der Transparenz und Praktikabilität von
ökonomischen Studien ist die gefühlte Sicherheit der Patienten, die
zwar nicht unabhängig von aber bedeutender als die gemessene Sicherheit
sei. Hierzu entwickelte das Ulmer Institut eine transparente Matrix zur
Bewertung von Patientennutzen. Diese Bewertungsmatrix unterstütze das
Vertrauen in neue Technologien. Sein Fazit: &dbquo;Wir müssen Register
erstellen und valide Daten sammeln. Nur so können wir Vertrauen
gewinnen, damit innovative Leistungen bezahlt werden.“
Nutzenbewertung aus Patientensicht thematisierte Dr. Stefan Etgeton von
der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der Patientennutzen
entscheidet mit über den medizinischen und wirtschaftlichen Erfolg
einer Behandlung. Der Patientennutzen sei dabei zweigeteilt. Der
medizinische Nutzen liege in der Beseitigung von Symptom und Ursache
einer Erkrankung oder der Minderung krankheitsbedingter Schmerzen und
Beeinträchtigungen. Es gebe aber auch einen ökonomischen Nutzen aus
Sicht des Patienten, &dbquo;denn Patienten sind immer auch Versicherte und
zahlen einen Beitrag. Unnötige Ausgaben müssen daher vermieden werden“,
so Etgeton. Zur Nutzenbewertung im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA),
an dem der vzbv ohne Stimmrecht mitwirkt, gehört nicht nur die
Überprüfung, was notwendig und zweckmäßig ist, sondern auch der
Anspruch der Patienten auf Sicherheit der medizinischen Versorgung.
Etgeton sprach in diesem Zusammenhang von einer
&dbquo;Kosten-Nutzen-Risiko-Bewertung“. Bei der Nutzenbewertung im GBA sollte
man nach Ansicht des Patientenvertreters allerdings wegkommen von den
&dbquo;absoluten Ja-Nein-Entscheidungen“. Edgeton: &dbquo;Wir brauchen mehr Wege
der Erprobung für Innovationen, die dann aber auch nicht gleich
flächendeckend eingeführt werden können.“ Eine Innovation müsste
umfassend - inklusive Lebensqualität - und transparent - inklusive
Studienregister – bewertet werden.
Dr. Johannes Bruns, Abteilungsleiter beim Verband der
Angestellten-Krankenkassen (VdAK), stellte Anforderungen an neue
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizintechnologien aus
Sicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dar. Die Anforderungen
an die GKV seien dabei vom Gesetzgeber vorgegeben: Qualität und
Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der
medizinischen Erkenntnis zu entsprechen und den medizinischen
Fortschritt zu berücksichtigen. Leistungen müssen ausreichend,
zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Die Entscheidung darüber treffen in
den verschiedenen Versorgungsbereichen der GBA, das DIMDI und das InEK
beim DRG-Katalog im Krankenhausbereich, der EBM-Bewertungsausschuss im
niedergelassenen Bereich oder die Krankenkassen bei den Hilfsmitteln.
Nach Ansicht des Kassenvertreters hat ein System dabei nur seine
Berechtigung, wenn es innovativ ist. &dbquo;Wenn es Belege gibt, dass
Innovationen, die nachweislich wichtig sind um den Behandlungserfolg
begründet zu verbessern und einem Versicherten in der GKV nicht zur
Verfügung gestellt werden können, muss das System eine
Lösungsmöglichkeit anbieten. Dies gilt jedoch nur für echte
Innovationen.“ Bruns Fazit: &dbquo;Wir brauchen ein System der frühzeitigen
Innovationsbegleitung.“
Die wissenschaftliche Bewertung von nichtmedikamentösen Verfahren
stellte Dr. Stefan Lange, Stellvertretender Leiter des Instituts für
Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), vor.
Wichtig für das IQWiG seien &dbquo;Unabhängigkeit und Transparenz“. Die
wissenschaftliche Bewertung sei von der Entscheidungsebene getrennt.
Diese fachliche Unabhängigkeit sei der Garant für
nicht-interessensgesteuerte Identifikation und Bewertung der Evidenz
eines Verfahrens. Zu den IQWiG-Prinzipien gehöre auch eine große
Transparenz. Dies koste aber auch Zeit. Dennoch werde das Institut
versuchen, die Prozesse zu beschleunigen. Das Credo für gute Studien
sei die Patientensicherheit. Die Ergebnissicherheit der Empfehlungen
des IQWiG würde von der verfügbaren Evidenz, der Qualität der Evidenz
sowie der spezifischen Indikation abhängen. Das IQWiG ist bei
Medizinprodukten aufgrund der Besonderheit der Therapiemöglichkeiten in
der Anwendung der Bewertungsmethoden noch ergebnisoffen. Lange machte
außerdem deutlich, dass für ihn Versorgungsforschung mehr sei als
unkontrollierte Beobachtungsstudien.
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