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Das italienische Gesundheitsministerium hat alle zuständigen Regionalbehörden auf die Problematik der Aufbereitung und Wiederverwendung von medizinischen Einmalprodukten aufmerksam gemacht.
In einem Rundschreiben weist das Ministerium darauf hin, dass die
Aufbereitung von Einmalprodukten sowohl technische als auch juristische
Fragen aufwirft, und empfiehlt den Behörden, alle medizinischen
Einrichtungen zur Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen anzuhalten.
Darüber informiert der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, in der
neusten Ausgabe seiner &dbquo;Re-Use News“. Der italienische Gesundheitsminister nahm die Diskussion über die
Wiederverwendung von medizinischen Einmalprodukten in den
Krankenhäusern seines Landes zum Anlass, die zuständigen
Regionalbehörden vor dieser Praxis zu warnen. Die technische
Übereinstimmung eines aufbereiteten mit einem neuen Produkt sei nicht
eindeutig nachgewiesen. Die Aufbereitungsverfahren und Kontrollen
würden ohne vollständige Kenntnis der Konstruktions- und
Funktionseigenschaften des Produktes durchgeführt. Gerade diese
Kenntnis habe aber den Hersteller in seinem Validierungsverfahren zu
dem Ergebnis geführt, dass sein Produkt als nicht wiederverwendbar zu
deklarieren sei. Folglich sei nicht sicher gestellt, dass das Produkt
noch die Eigenschaften aufweist, für die die Zertifizierung der
Benannten Stelle vorliegt, heißt es in dem Ministeriumsschreiben.
Als gravierendes juristisches Problem betrachtet das italienische
Gesundheitsministerium zudem die Tatsache, dass durch die
Aufbereitungspraxis das Prinzip der vollen Herstellerverantwortung in
Frage gestellt werde. Begründung: Für ein Einmalprodukt, das ohne die
Zustimmung des Herstellers und außerhalb der Herstelleranweisungen
aufbereitet wird, verliert die CE-Kennzeichnung des Herstellers ihre
Gültigkeit. Auf diese Weise werde eines der grundsätzlichen Prinzipien
der europäischen &dbquo;New Approach“-Richtlinien in Frage gestellt.
Abschließend distanziert sich das italienische Gesundheitsministerium
von Regelungen anderer EU-Mitgliedstaaten, die die Bedingungen der
Wiederverwendung von Einmalprodukten beschrieben haben, und
konstatiert, dass diese Praxis mit den italienischen Vorschriften nicht
vereinbar ist.
Der BVMed setzt sich in Deutschland im Sinne des Patientenschutzes für
die grundsätzliche Gleichstellung von Herstellern und Aufbereitern von
Medizinprodukten ein. Die Aufbereitung ist in Deutschland nicht
verboten. Allerdings gibt es seit 2002 strengere Anforderungen an die
Aufbereitung medizinischer Einmalprodukte, die von den Landesbehörden
nun stärker überwacht werden sollen. Detaillierte Informationen zum
Thema sowie die "Re-Use News" befinden sich im Internet unter
www.bvmed.de/themen/reuse.
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