Sonntag, 20. Juli 2008
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Neue Qualitätsvorgaben für Krankenhäuser

23.09.2005 Quelle: Gothaer BKK   

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat neue Anforderungen für Krankenhäuser in bestimmten Leistungsbereichen festgelegt. Die bisher bestehenden Mindestmengen werden dem Beschluss zufolge zum Jahresbeginn 2006 deutlich erhöht, oft sogar verdoppelt, [...]

[...] wie bei den komplexen Eingriffen am Ösophagus und Pankreas. Von 10 auf 25 hat der GBA die Mindestmengen für Stammzelltransplantationen erhöht. Kliniken, die unter diesen Werten bleiben, dürfen diese Eingriffe künftig nicht mehr vornehmen.

Gleichzeitig hat der GBA die Übergangskriterien zur Einführung der Mindestmengen bei der Knie-Totalendoprothetik (TEP) festgelegt. Demnach wird die Qualität auf der Basis der Daten der externen stationären Qualitätssicherung für das Verfahrensjahr 2004 beurteilt. Als Qualitätsmerkmale dienen Indikation, Letalität, postoperative Beweglichkeit, risikoadjustierte postoperative Wundinfektion und neu aufgetretene Dekubitalulzera.

Qualitätskriterien hat der GBA auch für die stationäre Versorgung von Früh- und Neugeborenen festgelegt. "Je gezielter eine Zuweisung von Mutter und Kind in ein bestimmtes Krankenhaus stattfindet, desto besser kann die optimale Betreuung gewährleistet werden", so Professor Polonius, Vorsitzender des G-BA in der für Krankenhausversorgung zuständigen Besetzung. Die Qualitätskriterien sind gestaffelt nach Anforderungen zur Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit höchstem und hohem Risiko, von Säuglingen, bei denen absehbar ist, dass sie unmittelbar nach der Geburt eine Therapie benötigen, und von Neugeborenen ohne Risiko. Die Qualitätsmerkmale beziehen sich auf die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität von Krankenhäusern.



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