Samstag, 22. November 2008
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12 Jahre nach dem Hoechst-Unfall: Langzeitstudien unerwünscht?

14.10.2005 Quelle: Universität Bremen   

Foto: aboutpixel.deStadtgesundheitsamt strebt Vernichtung der Daten der Betroffenen an. Gegen solche Ansinnen protestiert das BIPS mit aller Entschiedenheit. Chemieunfälle hat es in der Geschichte der Bundesrepublik verschiedentlich gegeben. Einer der schwersten aber ereignete sich am 22. Februar 1993 in Frankfurt am Main

Bei der Hoechst AG wurden 11,8 Tonnen verschiedener Stoffe freigesetzt, darunter solche, die Krebs erregen. Das Gemisch rieselte als "gelber Regen" auf den Stadtteil Schwanheim nieder. Das Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin (BIPS) ermittelte die akuten Auswirkungen auf die Bevölkerung. Und die waren gravierend.

2005 sollte die erste Nachuntersuchung zu Spätfolgen stattfinden. Doch das Gesundheitsamt stellte und stellt Forderungen, die mit wissenschaftlichen und ethischen Standards unvereinbar sind. Zunächst verlangten die Behörden die Herausgabe der damals erhobenen Daten - entgegen den Zusagen an die Bevölkerung. Inzwischen fordert Frankfurt von dem Institut, die erhobenen Daten nach Abschluss der Arbeit zu vernichten. Zudem soll es die Ergebnisse seiner Untersuchung - wie eigentlich üblich - nicht veröffentlichen.

Gegen solche Ansinnen protestiert das BIPS mit aller Entschiedenheit. Epidemiologe-Professor Wolfgang Ahrens: "Abgesehen von der moralischen Fragwürdigkeit - die Vorschläge richten sich gegen die Freiheit der Forschung. Wir verlangen daher eine Rückkehr zu den anerkannten Grundprinzipien guter wissenschaftlicher Praxis. Darin hat uns auch der unabhängige Forschungsbeirat des BIPS nachdrücklich bestärkt."

Nach dem damals beschlossenen Konzept erstellte das BIPS 1995 eine Querschnittsstudie zu akuten Gesundheitsproblemen. Zudem legte das Institut ein "Expositionsregister" mit den Daten von rund 20.000 Betroffenen an. Dieses Register war für Langzeituntersuchungen gedacht. Die Basisdaten sollten darum etwa 30 Jahre aufgehoben werden. Der Bevölkerung war zugesichert worden, dass nur das BIPS Zugriff auf ihre Daten haben würde. Nach mehr als zehn Jahren sollte das BIPS mit einer "Mortalitätsstudie" erstmals Spätfolgen prüfen: Wer von den Betroffenen war inzwischen gestorben, an welcher Todesursache?

Eine Vernichtung dieser Daten würde die Aufklärung der Spätfolgen für immer verhindern. Selbst wenn bis heute noch keine Häufung von Krebserkrankungen aufgetreten sein sollte - die Möglichkeit muss offengehalten werden, zum Beispiel nach weiteren zehn Jahren zu prüfen, ob hier Entwarnung gegeben werden kann. Der vom Institut eingeschaltete Datenschutzbeauftragte der Deutschen Forschungsgemeinschaft Peter Dörel kommentierte im Übrigen in einem Schreiben: "Mit Ihnen bin ich der Meinung, dass heute - also nachträgliche - konzeptionelle Änderungen zu einem nicht unerheblichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung führen würden."

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