Samstag, 22. November 2008
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Leichter Fusionieren in der EU

04.12.2005 Quelle: EU Komission   

Rat und Europäisches Parlament haben in erster Lesung eine Richtlinie zur Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten angenommen. Diese ermöglicht Kapitalgesellschaften, innerhalb der Europäischen Union zu fusionieren.

Das war bisher aufwändig und kostspielig, wenn nicht gar unmöglich. Besonders wichtig ist die neue Regelung für kleine und mittlere Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat, aber nicht europaweit operieren wollen und nicht auf das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft zurückgreifen können. Die Richtlinie soll Kosten senken, gleichzeitig aber die nötige Rechtssicherheit gewährleisten und so vielen Unternehmen wie möglich zugute kommen. Sie gehört zu den zentralen Maßnahmen der Lissabonner Agenda zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung.

Der zuständige EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Charlie McCreevy sagte: „Für europäische Unternehmen wird es jetzt sehr viel einfacher, über die Landesgrenzen hinaus Kooperationen einzugehen und umzustrukturieren. Europa wird sich auf diese Weise besser im Wettbewerb behaupten und die Unternehmen werden die Vorteile des Binnenmarkts besser nutzen können. Ich beglückwünsche alle Beteiligten zu der raschen Annahme dieser Richtlinie und appelliere an die Mitgliedstaaten, für eine ebenso rasche Umsetzung in ihren Ländern zu sorgen.“

Die Richtlinie wird Fusionen zwischen Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtern. Es handelt sich um eine einfache Rahmenregelung mit zahlreichen Bezügen zu den für inländische Fusionen geltenden nationalen Bestimmungen. Eine Abwicklung des übernommenen Unternehmens ist danach nicht mehr erforderlich. Die Richtlinie schließt eine wichtige Lücke im Gesellschaftsrecht. Sie ist die erste Regelung, die auf der Grundlage des Aktionsplans der Kommission zum Gesellschaftsrecht und zur Corporate Governance in der Europäischen Union (Mai 2003) erlassen wurde.

Die Richtlinie gilt für alle Kapitalgesellschaften mit Ausnahme der Organismen für die gemeinsame Anlage in Wertpapieren (OGAW). Für Genossenschaften sind spezielle Bestimmungen vorgesehen. Angesichts der Vielfalt genossenschaftlicher Organisationsformen in der EU haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, mit Zustimmung der Kommission Genossenschaften von der Teilnahme an einer grenzübergreifenden Fusion für einen Zeitraum von fünf Jahren auszuschließen.

Der volle Wortlaut der Richtlinie kann jetzt im Amtsblatt eingesehen werden.

Weitere Informationen über Fusionen innerhalb der EU finden Sie hier..

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