| Freitag, 10. Oktober 2008 |
Management
Vorstandsvergütungen bei bundesunmittelbaren Krankenkassen Vor dem Hintergrund der immer wieder aufgekommenen Diskussion über die Angemessenheit von Vorstandsgehältern in der gesetzliche Krankenversicherung haben sich die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder im November 2005 auf einheitliche Maßstäbe für die Bewertung von Vorstandsvergütungen verständigt.
Das Bundesversicherungsamt hat diese in einem Arbeitspapier festgehaltenen Grundsätze den seiner Aufsicht unterstehenden Krankenkassen im Dezember 2005 übersandt, damit sie diese beim Abschluss von Vorstandsverträgen beachten. „Für das Bundesversicherungsamt wird damit – entgegen anderslautender Presseberichte“, so Präsident Dr. Daubenbüchel, „im Ergebnis nur das fortgeschrieben, was auch bisher schon Aufsichtspraxis war.“
Ausgehend von der Versichertenzahl, also der jeweiligen Kassengröße, ist danach eine Gesamtbetrachtung aller Vergütungsbestandteile (Grundvergütung, Prämie, Zuschüsse zur Altersversorgung u.s.w.) des Einzelvertrages maßgebend für die Frage, ob die Vergütung angemessen ist. Dem Gestaltungsspielraum, den das Recht der Selbstverwaltung beim Abschluss der Vorstandsverträge einräumt, wird hiermit Rechnung getragen.
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