Montag, 06. Oktober 2008
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Drohende Einkommensverluste bei Klinikärzten

31.01.2006 Quelle: Steria Mummert Consulting   

Foto: photocase.comZwei von drei der Fach- und Führungskräfte in deutschen Krankenhäusern rechnen mit massiven Einkommenseinbußen durch reduzierte Arbeitszeiten. Hintergrund ist das am 1. Januar 2006 in Kraft getretene Arbeitszeitgesetz für Klinikärzte.

Die neuen Regelungen beziehen den bisher zusätzlich vergüteten Bereitschaftsdienst in die reguläre Arbeitszeit ein. Zudem legt das Gesetz eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche und zehn Stunden je Tag für Ärzte fest. Das ergibt die aktuelle Untersuchung „Krankenhaus Trend“ der Unternehmensgruppe Steria Mummert Consulting in Kooperation mit der Fachzeitschrift „kma“.

Insbesondere Fach- und Führungskräfte der Maximalversorgung und Klinikverbünde sehen die Neuregelung der ärztlichen Arbeitszeit hinsichtlich der Einkommenssituation kritisch. Knapp 90 Prozent erwarten schrumpfende Arztgehälter und in der Folge eine sinkende Berufszufriedenheit der Mediziner. Vor dem Hintergrund der aktuell bereits sehr angespannten Situation kann dies nach Einschätzung von Steria Mummert Consulting zu einer Verschärfung der Ärzteproteste und der anstehenden Tarifvertragsverhandlungen führen. Bei den Häusern kleinerer und mittlerer Größe werden hingegen nicht ganz so große Auswirkungen der Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes auf die ärztliche Vergütung erwartet.

Um den Bereitschaftsdienst in die reguläre Arbeitszeit zu überführen, erwartet die Hälfte der Befragten einen Mehrbedarf an Ärzten. Die Folge: Die Kosten für die Krankenhäuser werden weiter steigen. Dabei rechnen private Träger (69,2 Prozent) etwas stärker als öffentliche Häuser (56,8 Prozent) mit einem nennenswerten Kostenanstieg. Die 700 Millionen Euro, die der Gesetzgeber schon bisher für einen Zeitraum von sieben Jahren extrabudgetär zur Verfügung gestellt hat, reichen nach Ansicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft nicht, um die erwarteten bis zu 27.000 neue Ärzte anzustellen und Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zu zahlen.

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