Freitag, 10. Oktober 2008
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Keine Verjährung des Anspruchs auf Beitragserstattung

13.02.2006 Quelle: Institut zur Regulierung der Sozialversicherung   

Foto: photocase.comBei mangelhafter Betriebsprüfung - Die Ansprüche auf Beitragserstattung aus der Sozialversicherung eines nichtversicherungspflichtig Beschäftigten verjähren nicht, wenn die Betriebsprüfung durch die Träger der Sozialversicherung nur stichprobenartig durchgeführt wurde.

Darauf macht Christian Marchsreiter, Direktor des Münchner Instituts zur Regulierung der Sozialversicherung (IRSV), mit Hinweis auf das jetzt rechtskräftige Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 28.08.2005 (Az: L 1 AL 5/05) aufmerksam.

Nach Auffassung der Mainzer Richter reicht bei einem Unternehmen mit einem Gesellschafter-Geschäftsführer und einem Angestellten eine Stichprobenprüfung nicht aus. Das Gericht sprach dem Kläger, der seit rund 17 Jahren als Geschäftsführer einer GmbH tätig war, den vollen Anspruch auf Erstattung von zu Unrecht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge zu.

Für den Versicherten wurden von Anbeginn seiner Tätigkeit an Sozialversicherungsbeiträge entrichtet, weil davon ausgegangen wurde, dass er abhängig beschäftigt sei. Diese Beurteilung wurde im Verlaufe der Jahre mehrfach durch die jeweils zuständige Krankenkasse sowie durch den Rentenversicherungsträger bestätigt. Im Rahmen eines erneuten Clearingverfahrens kam die Krankenkasse dann zu dem Ergebnis, dass der Kläger als alleinvertretungsberechtigter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht abhängig beschäftigt sei.


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