Freitag, 21. November 2008
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Mindestmengen für Knie-TEP sind aus verfügbaren Routinedaten nicht ableitbar

06.02.2006 Quelle: IQWiG-   


U-förmiger Verlauf beim Risiko Unbeweglichkeit

Vom G-BA benannte Fachexperten für die Knie-TEP bestimmten als Qualitätsindikatoren die Beweglichkeit des Kniegelenks und die Häufigkeit von Wundinfektionen nach der Operation. Außerdem legten sie mögliche Risikofaktoren fest, deren Einfluss berücksichtigt werden sollte. So wurde überprüft, ob beispielsweise das Alter oder der Gesundheitszustand vor der Operation das Ergebnis verzerren. Wie die Kölner Forscher herausfanden, besteht zwischen der Fallzahl und dem Risiko „Unbeweglichkeit“ kein geradliniger Zusammenhang: Bis zu einer Menge von etwa 400 Knie-TEP-Operationen je Krankenhaus und Jahr sinkt das Risiko, nach dem Eingriff nur ein eingeschränkt bewegliches Kniegelenk zu haben ab. Ab einer Fallzahl von rund 500 steigt es aber wieder stark an. Grafisch dargestellt, ergibt sich ein U-förmiger Verlauf. Ganz anders stellt sich die Situation beim Qualitätsindikator „Infektion“ dar: Die Rate der Wundinfektionen sinkt gleichförmig mit wachsender Menge der Eingriffe, allerdings ist die absolute Risikoreduktion sehr gering. Die Informationen aus der IQWiG-Modellrechnung sind also widersprüchlich: Höhere Mindestmengen sind auf Basis der BQS-Daten möglicherweise für den Indikator „Infektion“ geeignet, für den Indikator „Beweglichkeit“ sind sie dagegen nicht zu empfehlen.

Aussagekraft der BQS-Daten stark eingeschränkt

Seine Ergebnisse hält das IQWiG aber auch aus einem anderen Grund für ungeeignet, um daraus Konsequenzen für die Versorgung zu ziehen: „Die Qualität der derzeit verfügbaren Daten ist höchst unklar und die Aussagekraft der Ergebnisse deshalb stark eingeschränkt“, erläutert IQWiG-Projektleiter PD Dr. Ralf Bender. Zur Verfügung standen den Wissenschaftlern routinemäßig erhobene Daten, die von den Kliniken selbst an die BQS berichtet werden. Beispielsweise machten die Kliniken beim Qualitätsindikator „Unbeweglichkeit“ in vielen Fällen unplausible Angaben, die deshalb nicht verwertbar waren. Zudem blieb unklar, zu welchem Zeitpunkt die Beweglichkeit gemessen wurde. „Selbst wenn unsere Berechnungen eindeutige Aussagen zugelassen hätten, könnte man daraus nicht unmittelbar konkrete Mindestmengen ableiten“, so Bender. Aus einem statistischen Zusammenhang aus Routinedaten lässt sich nach Auffassung der Kölner Forscher ohnehin kein evidenzbasierter Nachweis für Schwellenwerte erbringen. Dies sei nur durch kontrollierte Interventionsstudien möglich. Der Abschlussbericht umfasst knapp 60 Seiten und enthält auch die zum Vorbericht eingereichten Stellungnahmen. Er ist auf der Website unter www.iqwig.de als PDF abrufbar.

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