Freitag, 22. August 2008
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Rechtswidriger Vertrag zwischen Versandapotheke und Ärztenetz?

14.02.2006 Quelle: Apothekerverband Nordrhein e.V.   

Foto: photocase.comDie Vereinbarung zur Medikamentenlieferung zwischen der Versandapotheke "Zur Rose" aus Sachsen-Anhalt, der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und dem Gesundheitsnetz Viersen ist illegal. Diese Auffassung vertreten die Apothekerkammer Nordrhein und der Apothekerverband Nordrhein e.V. in Düsseldorf.

Wie die beiden Institutionen am Montag in Düsseldorf mitteilten, handelt es sich um einen rechtswidrigen Vertrag. Entsprechende juristische Schritte seien bereits eingeleitet worden. Eingeschaltet worden sei unter anderem die Wettbewerbszentrale, das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde der KV Nordrhein, die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt sowie die Ärztekammer Nordrhein.

Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, erklärte: "Wir haben die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein mehrfach im Vorfeld darauf hingewiesen, dass eine solche Vereinbarung rechtswidrig ist. Es ist der Versuch, besseren Wissens gegen geltende Gesetze zu verstoßen. Diese bestehenden Gesetzesvorschriften dienen dem Schutz der Patienten."


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