| Samstag, 22. November 2008 |
Management
Rechtswidriger Vertrag zwischen Versandapotheke und Ärztenetz? Denn nur in Kooperation mit der Apotheke vor Ort und angeschlossenen Rechenzentren sei es auch unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen möglich, die budgetrelevanten Arzneimittelverordnungen zeitnah zu analysieren. Bewusst verschwiegen werde, dass den Arztpraxen für jeden vermittelten Patient eine Geldprämie gezahlt wird. Kammer und Verband sind der Auffassung, dass diese Handhabung ärzterechtlich höchst bedenklich sei.
Außerdem könnte die Umsetzung dieses ominösen Vertrages auch für den Arzt negative rechtliche Konsequenzen haben. Die Apotheker im Kreis Viersen rechnen mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen und möglicherweise einem "Apothekensterben".
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