Samstag, 22. November 2008
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Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung beschlossen

17.02.2006 Quelle: BMG   

Foto: aboutpixel.deDer Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung beschlossen.

Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind im letzten Jahr um rund 16 Prozent gestiegen. Das sind etwa 3,3 Milliarden Euro.

Ein wesentlicher Grund für diesen Anstieg war, dass Ärztinnen und Ärzte mehr und teurere Medikamente verschrieben haben ohne zusätzlichen Nutzen für Patientinnen und Patienten. Wir wollen nicht zusehen, dass dadurch Beitragssatzerhöhungen drohen – deshalb haben wir gehandelt. "Mit dem heute beschlossenen Gesetz stellen wir eine wirtschaftliche Arzneimittelversorgung sicher", so Staatssekretätin Marion Caspers-Merk.

Die Bonus-Malus-Regelung, die ab dem nächsten Jahr gilt, ist keine Budgetierung oder Obergrenze für die Therapiekosten je Patient. Diese Regelung fordert von den Ärzten weder, die Anzahl der verordneten Arzneimittel zu verringern, noch die Verordnung medizinisch notwendiger Arzneimittel einzuschränken. Vielmehr soll für die Ärzte in der Gesundheitsversorgung das gelten, was überall sonst gilt: es soll auch auf die Preiswürdigkeit der Produkte geachtet werden.

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