| Sonntag, 12. Oktober 2008 |
Gesundheit
Auch für Rolli-Fahrer gilt: Hände weg vom Steuer
Es ist soweit, die fünfte Jahreszeit ist angebrochen und die Karnevalshochburgen Deutschlands befinden sich im Ausnahmezustand und auch Rolli-Fahrer feiern gern. Dabei sollte nicht nur an den Kater am nächsten Morgen sondern auch an den Heimweg von der Feier bereits frühzeitig gedacht werden.
Alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist strafbar! Sowohl für Autofahrer, als auch für Fahrer von elektrischen Rollstühlen gilt es, sich zurückzuhalten, was den Alkoholkonsum betrifft. So kann einem alkoholisierten Rollstuhlfahrer sowohl eine Geldstrafe, als auch ein Fahrverbot drohen.
Welche Konsequenzen das hat, musste jetzt ein junger Mann aus dem sächsischen Löbau feststellen. Der behinderte Mann war mit seinem Elektrorollstuhl morgens um zwei Uhr zum Bierholen an eine Tankstelle gefahren und von der Polizei wegen unsicheren Fahrens angehalten worden. Der Alkoholtest zeigte 2,28 Promille. Sechs Tage später wurde er erneut mit einem Blutalkohol von 1,86 Promille am Bahnhofskiosk gestoppt - es kam zur Gerichtsverhandlung mit wenig gnädigen Richtern, berichtet Handicap Network.
Der Rollstuhlfahrer wurde zu drei Monaten Fahrverbot und 1950 Euro Geldstrafe verurteilt, sein Elektrorollstuhl wurde für die Zeit des Fahrverbotes konfisziert. Sollte der junge Mann nun noch einmal mit mehr als 1,6 Promille erwischt werden, droht ihm möglicherweise das nächste Fahrverbot.
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