Freitag, 22. August 2008
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Vorsicht bei Anwendung von „Nano-Versiegelungs-sprays“

02.04.2006 Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung   

Versiegelungssprays für Glas und Keramik, die mit feuchtigkeitsabweisenden Nanopartikeln ausgestattet sind und Treibgas enthalten, sollten nicht in geschlossenen Räumen angewandt werden. Darauf weist das Bundesinstitut für Risikobewertung aus gegebenem Anlass hin.

Dem Institut wurden innerhalb kurzer Zeit von den Giftinformationszentren der Bundesländer 39 Fälle mit gravierenden Gesundheitsstörungen nach der Anwendung solcher Haushaltsprodukte gemeldet. Alle Betroffenen klagten über Atemnot. In sechs Fällen wurden Lungenödeme diagnostiziert, die klinisch behandelt werden mussten.

Versiegelungssprays mit Nanopartikeln für Keramik- und Glasoberflächen sind eine neue Art von Haushaltschemikalien. In Bad und WC sollen sie die Oberflächen wasser- und schmutzabweisend machen; Flüssigkeiten sollen abperlen ohne Schmutzränder und Kalkflecken zu hinterlassen. Die Mittel werden in Pumpflaschen und in Spraydosen im Handel angeboten.

Nach dem Einsatz der Spraydosen sind bei einigen Anwendern schwere Gesundheitsstörungen aufgetreten. Die Betroffenen haben offenbar Bestandteile der zerstäubten Sprays eingeatmet, die als feines Aerosol in der Raumluft verblieben waren. Die Partikel und Bestandteile der Sprays haben möglicherweise die Funktion des Alveolar- und Bronchialgewebes in der Lunge und damit den Sauerstoff- bzw. Feuchtigkeitsaustausch gestört. Atemnot und in schweren Fällen die Ansammlung von Wasser in der Lunge (Lungenödem) waren die Folge.

Bei Produkten, die über Pumpflaschen auf die Oberflächen aufgebracht werden, wurden solche Zwischenfälle nicht berichtet.

Die zuständigen Landesbehörden und die Giftinformationszentren der Länder haben inzwischen vor zwei Produkten gewarnt, die nach Angabe des Herstellers in Penny Märkten vertrieben wurden (z.B. www.giz-nord.de/php/index.php?option=com_frontpage&Itemid=1). Die Vorfälle sind auch in das europäische Produktwarnsystem RAPEX aufgenommen worden. Der Vertreiber hat eine Rückrufaktion gestartet und von der Anwendung der Sprays abgeraten.

Da die genauen Ursachen für die Gesundheitsstörungen noch nicht geklärt werden konnten, rät das BfR allen Verbrauchern, die Nano-Versiegelungssprays auf Treibgasbasis bereits gekauft haben, diese zumindest nicht in geschlossenen Räumen anzuwenden.

Es ist nicht bekannt, ob über die beiden genannten Produkte hinaus weitere, mit nanotechnologisch hergestellten Bestandteilen versehene, Treibgas enthaltende Produkte (z.B. Schuhpflegemittel, Imprägniermittel, Nässeblocker etc.) im Verkehr sind und Gesundheitsgefahren bergen könnten. Wenn nach dem Gebrauch derartiger Sprays Atemwegsbeschwerden auftreten, sollten sich die betroffenen Verbraucher umgehend an einen Arzt oder an ein Giftinformationszentrum wenden. Wichtig: Für die Aufklärung der Zusammenhänge wird das verwendete Produkt benötigt!

Aus diesem aktuellen Anlass weist das BfR darauf hin, dass Ärzte in Deutschland nach dem Chemikaliengesetz verpflichtet sind, Gesundheitsbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit chemischen Produkten an die Dokumentations- und Bewertungsstelle für Vergiftungen im BfR zu melden.

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