Arzneimittel-Sparpaket nun beschlossen
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10.04.2006
Quelle: Redaktion /ws
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Der Bundesrat hat nun den Weg frei gemacht für das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (Arzneimittelversorgungs- Wirtschaftlichkeitsgesetz, kurz AVWG). Damit kann das Gesetz jetzt zum 1. Mai 2006 in Kraft treten.
Mit dem Gesetz wird für Millionen von Patientinnen und Patienten die Möglichkeit eröffnet, in Zukunft preisgünstige Arzneimittel zuzahlungsfrei zu erhalten. Die Spitzenverbände der Krankenkassen können Arzneimittel mit Preisen ab 30 % unter Festbetrag von der Zuzahlung frei stellen. Verordnet der Arzt diese besonderes preisgünstigen Arzneimittel, sparen Versicherte und Beitragszahler.
Gleichzeitig soll die Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen ab dem nächsten Jahr gemeinsam Zielvorgaben für die Preise der verordneten Arzneimittel vereinbaren (Bonus-Malus-Regelung). Damit soll für die Ärzte in der Gesundheitsversorgung das gelten, was überall sonst gilt: es soll auch auf die Preiswürdigkeit der Produkte geachtet werden.
Beide Regelungen – die Zuzahlungsbefreiung für preisgünstige Arzneimittel und die Bonus-Malus-Regelung - dienen dem gleichen Zweck: die Stärkung des Preisbewusstseins bei Versicherten und Ärzten. Dies ist wesentliche Voraussetzung dafür, eine immer höhere Belastung durch Arzneimittelkosten zu vermeiden.
Den Gesetzestext finden Sie im Internet unter:
www.bundestag.de
Die Regelungen des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes im Einzelnen...
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