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30.04.2006
Quelle: EU
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Die Europäische Union hat den Patentschutz von Arzneimitteln gelockert. Die heute vom Europäischen Rat angenommene Verordnung erlaubt den Mitgliedsstaaten, patentgeschützte Arzneimitteln herzustellen. Dies gilt für den Export in bedürftige Drittländer. Mit diesem Beschluss will die Europäischen Union den ärmsten Ländern der Welt erschwingliche, sichere und wirksame Arzneimittel bieten.
Handelskommissar Peter Mandelson sagte: „Diese Verordnung zeigt, dass sich die Europäische Union dem Prozess der Welthandelsorganisation verpflichtet fühlt. Wir wollen sicherstellen, dass die WTO auf die Probleme armer Länder eingeht“.
Nach den bislang geltenden Regeln für Rechte an geistigem Eigentum können Zwangslizenzen zur Versorgung des inländischen Marktes erteilt werden. Mit dieser Änderung kann jedes WTO-Mitglied Arzneimittel exportieren, die unter einer Zwangslizenz zur Versorgung von Entwicklungsländern erzeugt wurden, welche selbst über keine oder nicht genügend Produktionskapazitäten im Arzneimittelsektor verfügen.
EU-Unternehmen können eine Lizenz für die Herstellung von Arzneimitteln beantragen, die für die Ausfuhr in Länder mit Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit bestimmt sind, ohne dass die Zustimmung des Patentinhabers erforderlich ist. Die Verordnung verbietet die Wiedereinfuhr in die EU und versetzt die Zollbehörden in die Lage, gegen die Wiedereinfuhr der Arzneimittel vorzugehen. Die Änderung tritt in Kraft, sobald zwei Drittel der WTO-Mitglieder der Änderung zugestimmt haben. Die Entscheidung soll bis 1. Dezember 2007 fallen.
Weitere Informationen zur Arzneimittel-Verordnung finden Sie hier...
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