| Samstag, 22. November 2008 |
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt will den Verweigerern der Praxisgebühr einen Riegel vorschieben. In rund 400.000 Fällen wurde 2004 keine Praxisgebühr entrichtet. Das Einklagen der Praxisgebühr kommt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) teuer zu stehen.
In einem Musterprozess wurde der KBV zwar das Recht zur Eintreibung der Praxisgebühr gegeben, allerdings ohne dabei die Kosten hierfür ebenfalls auf den Schuldner abwälzen zu dürfen. D.h. für jede vor Gericht eingetriebene Praxisgebühr hätte die KBV 150,- EUR an Kosten gehabt. Ein Freibrief für die Verweigerer der Praxisgebühr. Wobei natürlich mittlerweile viele Ärzte sehr darauf achten, dass die Praxisgebühr sofort gezahlt wird oder aber die entsprechende Überweisung vorliegt.
Ulla Schmidt plant nun für den Sommer ein Gesetz, dass die entscheidenden Rechtsvorschriften ändern soll. Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten dadurch die Möglichkeit, die Praxisgebühr nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung im Mahnverfahren vor einem Amtsgericht geltend zu machen. Der dann ausgestellte gerichtliche Mahnbescheid kann anschließend vom Gerichtsvollzieher vollstreckt werden. Die Kosten hierfür können dann in voller Höhe dem Versicherten aufgelastet werden.
Wer künftig die Praxisgebühr nicht mehr zahlt, wird dann nach einer ersten Mahnung durch den Arzt weitere Aufforderungen durch die Kassenärztliche Vereinigung erhalten. Anschließend wird der Mahnbescheid erwirkt. Die Kosten hierfür betragen dann, bis hin zur Zwangsvollstreckung, zwischen 70,- und 150,- EUR, die der Versicherte alleine zu tragen hat.
Die Änderung des Gesetzes ist zu begrüßen, damit nicht diejenigen letztlich die "Dummen" sind, die die Gebühr entrichten. Ab Sommer 2006 soll das Gesetz in Kraft treten.