| Freitag, 21. November 2008 |
Zukunftstrends
Alten- und Pflegeheim, in dem auch Tiere willkommen sind
Entgegen einem immer noch existierenden Irrglauben, gibt es in Deutschland keine gesetzlichen Bestimmungen, die die Tierhaltung in Altenpflegeeinrichtungen grundsätzlich untersagen. Die Entscheidung, Tiere zuzulassen, trifft jedes Haus und jeder ambulante Dienst bzw. Träger für sich.
Festzustellen ist allerdings, dass die Aufgeschlossenheit gegenüber Tieren stetig wächst.
Eine Liste von Seniorenheimen, die der Tierhaltung positiv gegenüber stehen, gibt es auf Anfrage beim Bundesverband Tierschutz, Walpurgisstr. 40, 47441 Moers, Telefon: 02841/25244/45/46, Fax: 02841/26236, E-Mail: bv-tierschutz@t-online.de , Internet: www.bv-tierschutz.de . Der Bundesverband Tierschutz erbittet für diesen Service eine kleine Spende.
In der Internet-Version des „Altenheim-Adressbuches" des Vincentz-Verlages findet sich unter http://www.altenheim-adressen.de/spezialsuche der Suchbegriff „Tiere erlaubt“, mit dem man auf die Suche nach „tierfreundlichen“ Alteneinrichtungen gehen kann.
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