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So teilte die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) mit, dass in neun von zehn Fällen, in denen die Krankenkassen eine genauere Untersuchung des Verordnungsverhaltens bayerischer Vertragsärzte angestoßen hatten, die Prüfempfehlung zurückgenommen werden konnte.
Analysiert wurden dabei die Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln im Zeitraum zwischen Juli 2001 und Juni 2004, also vor In-Kraft-Treten der neuen Heilmittelrichtlinien. „Es hat sich nicht nur gezeigt, dass das Gros der bayerischen Ärzte sehr vernünftig mit der Verschreibung von Heil- und Hilfsmitteln umgeht, sondern auch, dass wir in der Lage sind, eine sehr große Zahl an Verfahren sachgerecht in einem engen Zeitrahmen für den unabhängigen Prüfungsausschuss vorzubereiten“, so Dr. Gabriel Schmidt, Hausarzt und stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVB. Eine „Prüforgie“ oder eine „Regressflut“, wie sie Kritiker befürchtet hatten, sei dadurch verhindert worden.
Insgesamt wurden fast 3.300 Verfahren angestoßen, knapp 2.900 davon konnten bereits in Sondierungsgesprächen zwischen Krankenkassen und KVB zu Gunsten der verordnenden Ärzte geklärt werden. In den übrigen Verfahren hatte dann der Prüfungsausschuss zu entscheiden: In 175 Fällen votierte er für eine Beratung der Ärzte, aber keine finanzielle Rückforderung. Lediglich in 215 Fällen war es notwendig, einen Regress zu verhängen. Betroffen waren davon Ärzte, die über mehrere Quartale hinweg aus Sicht des Prüfgremiums unwirtschaftlich Heil- und Hilfsmittel verordnet hatten. Die Gesamtsumme aller Regresse für den Zeitraum Mitte 2001 bis Mitte 2004 in Bayern lag bei rund 330.000 Euro.
„Natürlich bleiben die Budgetierungen und die bürokratischen Reglementierungen die Grundübel der Tätigkeit der niedergelassenen Ärzte. Gerade deshalb war es uns so wichtig, mit einem für die Ärzte möglichst geringen Aufwand möglichst viele Verfahren abzuschließen. Denn nach wie vor gilt: Wer vernünftig verordnet und sich zugleich der Beratung durch unsere Verordnungsexperten aufgeschlossen zeigt, hat bei der Verschreibung von Arzneimitteln wie auch von Heil- und Hilfsmitteln eigentlich nichts zu befürchten,“ erklärte KVB-Vorstand Schmidt.
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