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Das Europäische Parlament hat eine Einigung über zwei neue Gesetze zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel sowie zum Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen zu Lebensmitteln erzielt. In beiden Fällen konnten sich Parlament und Ministerrat im Vorfeld auf Kompromisse einigen.
So soll das Gesetzgebungsverfahren in Kürze abgeschlossen werden. Zwischen Nahrung und Gesundheit besteht ein enger Zusammenhang. Auch wächst angesichts einer zunehmend komplexen Lebensmittelproduktion bei den Verbrauchern das Interesse an den Informationen auf Lebensmitteletiketten. Aus diesen Gründen hatte die Kommission 2003 vorgeschlagen, dass die bei Kennzeichnung, Aufmachung und Werbung verwendeten Aussagen zu Lebensmitteln und zum jeweiligen Nährwert klar, zuverlässig und objektiv sein müssen.
Nährwertprofile
Lange umstritten waren die Bestimmungen zu den sog. Nährwertprofilen. Diese beziehen sich auf den Fett-, Zucker- und Salzgehalt eines Produkts. Als Kompromiss einigten sich Parlament und Ministerrat darauf, dass spezifische Nährwertprofile, einschließlich der Ausnahmen, festgelegt werden, "denen Lebensmittel oder bestimmte Lebensmittelkategorien entsprechen müssen, um nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben tragen zu dürfen, sowie die Bedingungen für die Verwendung von nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel oder Lebensmittelkategorien in Bezug auf die Nährwertprofile" (65).
Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen zu Lebensmitteln
Die wichtigsten Punkte der Einigung zwischen Parlament und Rat:
Bioverfügbarkeit von Vitaminen und Mineralstoffen
Die zugesetzten Vitamine und Mineralstoffe müssen bioverfügbar, d.h. für den Körper verwertbar, sein. Andernfalls, so Scheele, komme es zur "Irreführung der Verbraucher und im Extremfall zu negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit".
Festlegung von sicheren Höchstgehalten für Vitamine und Mineralstoffe
Eine übermäßige Zufuhr von Vitaminen und Mineralienstoffen kann schädliche Wirkungen für die Gesundheit haben. Daher wird die Kommission innerhalb von zwei Jahren Vorschläge für sichere Höchstgehalte für den Zusatz dieser Stoffe zu Lebensmitteln vorlegen.
Definition "anderer Stoffe"
Vitamine und Mineralien sind in den Anhängen der Verordnung aufgeführt und somit auch definiert. Parlament und Rat einigten sich nun darauf, auch "andere Stoffe" zu definieren. Der Ausdruck bezeichnet einen anderen Stoff als Vitamine oder Mineralien, der eine ernährungsbezogene Wirkung oder eine physiologische Wirkung hat.
Inverkehrbringen "alter" Lebensmittel
Lebensmittel, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden (und dieser Verordnung nicht entsprechen), dürfen bis zu ihrem Mindesthaltbarkeitsdatum, jedoch nicht länger als 35 Monate weiter in Verkehr gebracht werden.
Zusatz von Vitaminen und Mineralien
Bevor die Kommission Änderungen an der Liste der Vitaminformulierungen und Mineralstoffe vornimmt, die Lebensmitteln zugesetzt werden dürfen, muss sie insbesondere die Lebensmittelindustrie sowie Verbraucherverbände konsultieren.
Alle Details finden Sie hier.
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