| Sonntag, 12. Oktober 2008 |
Gesundheit
Krebserregende Wirkung von eingeatmetem Formaldehyd belegt Der krebsauslösenden Wirkung von Formaldehyd liegen nämlich zwei biologische Mechanismen zugrunde: die zellschädigende Wirkung, auf die der Körper mit einer Zellwucherung reagiert, und die Veränderung der Erbinformation. Beide Mechanismen werden oberhalb einer bestimmten Menge gemeinsam wirksam. Auf der Basis von Daten, die am Tier und am Menschen erhoben wurden, hat das BfR deshalb unter Zugrundelegung der beiden Wirkmechanismen einen so genannten „safe level“ abgeleitet. Dieser liegt bei 0,124 Milligramm pro Kubikmeter Raumluft. Eine Luftkonzentration bis zu diesem Wert wird als eine Konzentration angesehen, bei der und unterhalb derer ein erhöhtes Risiko über dem Hintergrundrisiko praktisch nicht mehr zu erwarten ist. Bei wiederholter, deutlicher Überschreitung dieses Wertes können dagegen gesundheitliche Risiken bestehen.
Zur Risikobewertung unter Verbraucherschutzaspekten ist eine Abschätzung der Exposition des Menschen gegenüber Formaldehyd in seiner häuslichen Umgebung erforderlich. Die verfügbaren Daten zeigen, dass Pressspanplatten, neben anderen Bauprodukten, noch immer zu den bedeutenderen Expositionsquellen für Formaldehyd zählen. Die Belastung konnte in den vergangenen Jahren allerdings erheblich reduziert werden. Textilien tragen dagegen nur in geringem Umfang zur Belastung der Raumluft bei. Auch der Einsatz von Desinfektionsmitteln im privaten Haushalt kann im Hinblick auf die Formaldehyd-Belastung offenbar vernachlässigt werden. Ähnliches gilt für kosmetische Mittel. Insgesamt deuten die vorgestellten Daten darauf hin, dass die Raumluftbelastung zurückgegangen ist. Ob das auch für Extrembelastungen gilt, lässt sich heute noch nicht abschließend sagen.
Über die endgültige Einstufung von Formaldehyd entscheidet die Europäische Kommission. Sollte die EU dem Vorschlag Frankreichs und der Bewertung des BfR folgen, könnte sich dies auf die Verwendung der Substanz in verbrauchernahen Produkten auswirken.
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