| Sonntag, 20. Juli 2008 |
Medizin/Pharma
Bundesausschuss entscheidet gegen Patienten Mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) kurzwirksame Insulinanaloga für den Großteil der Typ 2 Diabetiker aus dem Leistungskatalog der GKV auszugrenzen, zahlen Diabeteskranke für Finanzprobleme der Kassen mit ihrer Gesundheit.
So lauten die Meinungen des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie und der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA). Weiter heißt es, dass der Ansatz der Nutzenbewertung offenbar gegen besseres Wissen dazu missbraucht würde, um zu Lasten der GKV-Patienten Leistungsausgrenzungen vorzunehmen. Die zusätzliche Verschärfung des Beschlusses durch die Aufhebung des Bestandsschutzes für 400 000 heute mit modernen Insulinen behandelte Patienten zeige, dass allein finanzielle Motive für die Entscheidung maßgeblich waren, da alle fachlichen, medizinischen Argumente systematisch ignoriert worden sind. Dies sei ein „Rückfall in das medizinische Mittelalter“, so der Vorsitzende des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie.
Zudem wird die Begründung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) kritisiert, nach der kurzwirksame Insulinanaloga therapeutisch gleichwertig, nur teurer als Humaninsulin seien. Auch nach Auffassung des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) bietet die Nutzenbewertung des IQWiG, die in den Insulin-Analoga keinen therapeutischen Zusatznutzen zu erblicken vermochte, Anlass zu kritischen Fragen. Wie VFA-Hauptgeschäftsführerin erläutert, wurde eine große Anzahl von Studien zum Nutzen von Insulin-Analoga von vorneherein für irrelevant erklärt, andere Studien wurden nur selektiv berücksichtigt, Patienten- und Ärzteerfahrung wurde weitgehend ausgeblendet und für die These des IQWiG, dass Human-Insulin genauso einsetzbar sei wie Insulin-Analoga, kann das IQWiG überhaupt keine Studien ins Feld führen.
Dir VFA-Hauptgeschäftsführerin wörtlich: "Eigentlich geht es doch nur um Kostenersparnis und nicht darum, was das Beste für den Diabetiker ist. Ein solcher selbstherrlicher Umgang mit Daten darf nicht die Zukunft der Patientenversorgung in Deutschland bestimmen."
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am 18. Juli 2006 entschieden, dass die Krankenkassen Insulinanaloga für Typ-2-Diabetiker in der Regel nur noch dann bezahlen dürfen, wenn die Mittel nicht teurer sind als Humaninsulina. Der GBA setzt damit die Ergebnisse einer Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Medizin (IQWiG) um.
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