Mittwoch, 03. Dezember 2008
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Neuer Beitragseinzug über Gesundheitsfonds kostet Milliarden

24.07.2006 Quelle: AOK Bundesverband   

Foto: aboutpixel.deDie von Union und SPD geplante kurzfristige Einführung eines Gesundheitsfonds mit einem neuen Beitragseinzug für die gesetzlichen Krankenkassen verdoppelt die Verwaltungskosten und führt zu erheblichen Turbulenzen in dern Versicherungs- und Versorgungsabläufen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Expertise der Spitzenverbänder der Krankenkassen.

Darin heißt es weiter, die Politik unterschätze das Ausmaß der mit der Neuorganisation verbundenen Planungs-, Entwicklungs- und Aufbauarbeiten. Die Einführung eines Fonds mit regionalen Inkassostellen benötige einen Organisationsvorlauf von mehreren Jahren. Statt neue Bürokratie zu erzeugen, solle man bewährte Strukturen nutzen, fordern die Krankenkassen.

Das Eckpunktepapier von Union und SPD zur Gesundheitsreform sieht vor, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2008 über einen Gesundheitsfonds zu organisieren. Arbeitgeber sollen die dann GKV-einheitlich vorgebenen Beiträge nicht mehr an die regional organisierten Inkassostellen entrichten. Stattdessen soll die Verteilung an die Krankenkassen und an die übrigen Sozialversicherungsträger zentral über den Fonds abgewickelt werden. Zusatzbeiträge der einzelnen Krankenkassen würden dagegen weiterhin durch die einzelnen Kassen oder in deren Auftrag durch die regionalen Inkassostellen eingezogen.

Die Krankenkassen haben die Kosten für die Neustrukturierung prüfen lassen. In ihrer Expertise vom 20. Juli 2006 kommen sie zu dem Ergebnis, dass die Reform keineswegs Kosten sparen, sondern im Gegenteil neue Kosten und Probleme erzeugen würde.

Die wichtigsten Ergebnisse der Expertise:

  • Bei der Neuorganisation des Fonds und der regionalen Inkassostellen handelt es sich um die größte organisatorisch-technische Umgestaltung in der Nachkriegsgeschichte der Sozialversicherung. Das Ausmaß der mit dieser Neuorganisation verbundenen Planungs-, Entwicklungs- und Aufbauarbeiten wurde in den bisherigen politischen Planungen unterschätzt.
  • Die Verlagerung des Beitragseinzugs auf den Gesundheitsfonds und die Einführung eines individuell zu zahlenden Zusatzbeitrags führen zur Verdoppelung der Verwaltungskosten von bisher 1,3 Milliarden Euro auf künftig 2,5 Milliarden Euro. Für die Anschubfinanzierung fallen zudem rund 0,8 Milliarden Euro zusätzliche Kosten an.
  • Die zu erwartenden Umstellungs-, Anlauf- und Dauerfriktionen werden zu Liquiditätsproblemen in der Kranken- und Rentenversicherung führen.
  • Die Erfahrungen mit der Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe (Hartz IV) bei der Bundesagentur für Arbeit haben deutlich gemacht, dass bei einer zu kurzfristig angelegten Umsetzung mit erheblichen Turbulenzen zu rechnen ist.
  • Die Einführung des Fonds und der regionlanen Inkassostellen benötigt einen erheblichen zeitlichen Organisationsvorlauf von mehreren Jahren.
  • Der zentrale Beitragseinzug durch die Inkassostellen wird für den Arbeitgeber keine nennenswerten administrativen Entlastungen bringen.
  • Für den Beitragseinzug ist eine neue Mammutbehörde nicht erforderlich. Für die künftige Verteilung von Beitrags- und Steuermitteln sowie der Altersrückstellungen der Privaten Krankenversicherung auf die Krankenkassen steht ein "Fonds" bereits zur Verfügung: Das Bundesversicherungsamt hat auch bisher rund 90 Prozent der Beitragsmittel über den Risikostrukturausgleich, Steuermittel und die Minijob-Beiträge auf die Krankenkassen verteilt.

Weitere Informationen zum Thema: http://www.aok-bv.de/politik/reformwerkstatt/index_08663.html

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