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Die Kaufmännische Krankenkasse hat in den vergangenen fünf Jahren knapp 4,6 Millionen Euro Schadensersatz für Behandlungsfehler geltend machen können. Die Summe geht auf 450 Behandlungsfehler zurück, die den ärztlichen, zahnärztlichen und pflegerischen Bereich betreffen.
Besonders häufig kommen Behandlungsfehler nach chirurgischen, orthopädischen und internistischen Behandlungen vor. Insgesamt sind der KKH von Januar 2000 bis Dezember 2005 mehr als 5.000 Verdachtsfälle von Behandlungsfehlern gemeldet worden.
Neben der Durchsetzung der eigenen Interessen können die gesetzlichen Kassen bei Verdacht auf Behandlungsfehler zudem ihren Versicherten behilflich sein. Mit Hilfe des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung können wir unseren Versicherten beispielsweise ein erstes Gutachten an die Hand geben. Oft sind diese Gutachten Grundlage für den späteren Schadensersatzanspruch der Versicherten. Betroffene können auf zivilrechtlichem Weg einen eigenen Schadensersatzanspruch geltend machen. Je nach Schwere des Behandlungsfehlers kann zumindest ein Teil der Probleme damit erträglicher gemacht werden.
Schwierig sei noch immer die Zeit bis zur Anerkennung eines Behandlungsfehlers. Oft befinden sich diese Fälle jahrelang in einem schwebenden Verfahren. Nur mit viel Kraft und Ausdauer können die Versicherten solche Prozesse durchstehen. Viele geben mittendrin auf. Dei KKH fordert daher einen transparenteren Umgang mit Fehlern. Überall wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler. Eine adäquate Fehlerkultur und ein offener Umgang mit Vergehen helfen oft auch den Patienten, schnell über die negative Erfahrung hinweg zu kommen.
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