Sonntag, 12. Oktober 2008
 Home arrow Management arrow Wie gut sind die Websites der gesetzlichen Krankenversicherer?

Wie gut sind die Websites der gesetzlichen Krankenversicherer?

27.07.2006 Quelle: Redaktion /ws   

Foto: pixelquelle.deDie Bedeutung des Internets für die gesetzlichen Krankenversicherer nimmt immer weiter zu. Die Kommunikation mit den Kunden und die Abwicklung von Leistungen über die Website werden zu wichtigen Kommunikations-Instrumenten.

Zu diesem Ergebnis kommt auch eine Studie des Marketingberatungsunternehmens inter-Sys. Untersucht wurden Webseiten von neun ausgewählten Anbietern in Bezug auf Inhalt, Gestaltung und Technik, was anhand eines Kriterienkataloges bewertet wurde.

Da der Leistungskatalog im Wesentlichen vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, bleibt den gesetzlichen Krankenversicherer primär die Möglichkeit sich durch ihren Kundenservice zu differenzieren. Ein Schwerpunkt war deshalb die Erfassung des Informations-, Service- und Dienstleistungsspektrums der Webseiten. Erstaunlicherweise gab es in punkto „Technik“ erhebliche Unterschiede, dass sogar die gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheit der Website von einigen Anbietern nur mangelhaft umgesetzt wurden. Laut der Studie lässt in vielen Fällen zudem die Einbindung der Webseite in das Gesamt-Kommunikationskonzept (CI/CD) zu wünschen übrig.




Was heißt eigentlich Barrierefreiheit im Internet?

Im Sinne des Gesetzgebers sind Systeme der Informationsverarbeitung sowie akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen dann barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der "allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind".

Beispielsweise bedeutet Barrierefreiheit für Blinde, dass die Inhalte über ein entsprechendes Gerät ausgelesen werden können, und dass er die Seite über die Tastatur steuern kann. Für den Anbieter eines Online-Angebots bedeutet die Bereitstellung eines barrierefreien Online-Angebots in der Konsequenz, dass er seine Informationen im Internet allen Nutzergruppen zugänglich macht.

Stichtag für die entsprechende Umgestaltung oder Umsetzung von Internetauftritten von Trägern öffentlicher Gewalt war der 31.12.2005. Dabei basiert der umfangreiche Maßnahmenkatalog zur Ausgestaltung der Seiten weitgehend auf den Richtlinien des W3C. Diese und weitere hilfreiche Informationen, wie zu gesetzlichen Bestimmungen, gestalterischen Grundlagen und zu technischen Voraussetzungen, sind zu finden auf barrierefrei-infos.de.

Was sind die Richtlinien des W3C?

Das W3C, oder auch World Wide Web Consortium, ist das Gremium zur Standardisierung des World Wide Web betreffender Techniken. Die deutsche Übersetzung der Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte erläutern detailliert, wie Web-Inhalte für Behinderte zugänglich gemacht werden können. Die dort beschriebenen Informationen richten sich primär an die Entwickler von Web-Inhalten.

Doch auch "Nicht-Experten" haben die Möglichkeit die Programmierung Ihrer Website nach den Richtlinien des World Wide Web Consortium (W3C) in HTML und XHTML einfach zu überprüfen.

Testen Sie Ihre Website mittels der kostenlosen Services

Neben der technischen Umsetzung sollten Webseiten auf die grafische Umsetzung, Benutzerfreundlichkeit und Benutzerführung sowie die Eingliederung in das Gesamt-Kommunikationskonzept (CI/CD) begutachtet werden. Überprüfen lässt dich dies am besten über einen aussagekräftigen Kriterienkatalog. Oft wird in diesem Zusammenhang der Begriff "Usability" verwendet. Unter Usability oder Gebrauchstauglichkeit versteht man die Eignung eines Gutes im Hinblick auf seinen bestimmungsgemäßen Verwendungszweck. Sie ist das Ausmaß, in dem ein Produkt durch bestimmte Benutzer in einem Nutzungskontext genutzt werden kann, um bestimmte Ziele effektiv, effizient und zufrieden stellend zu erreichen (Quelle: wikipedia).

Kurz: Usability = die Benutzerfreundlichkeit eines Angebotes

Neben einer objektiven Beurteilung gibt es somit auch eine subjektive Beurteilung, die von Individuum zu Individuum sehr unterschiedlich ausfallen kann.




Über den Verfasser

Wolfgang Steiger – Inhaber von 2ST - bietet Beratungs- & Umsetzungsleistungen aus einer Hand aus den Bereichen INTERNET SERVICES & OPEN SOURCE LÖSUNGEN. Verantwortlich ist 2ST unter anderem für die Betreuung von gesundheitswirtschaft.info oder für die Online-Umfrage "Personalmanagement", welche der Arbeitskreis "Personalmanagement im Krankenhaus" konzipierte, um den Status Quo in Kliniken zu erfassen (vgl. aktuellen Beitrag in "führen und wirtschaften im Krankenhaus (f&w Nr. 4 2006)".

Wenn Sie Informationen wünschen, schicken Sie einfach eine Nachricht an info@2st-online.de oder direkt über dieses Kontaktformular.

Tag it:
Delicious
Furl it!
Spurl
NewsVine
Reddit
YahooMyWeb
Digg
blogmarks
Simpy


Ähnliche Beiträge
Neuere Beiträge
Ältere Beiträge
<< zurück                    weiter >>

Drucken
 
Leser Bewertung:  
SchlechtSehr Gut 
Stellenmarkt für Fach- und Führungskräfte Stellenangebote Jobs Jobsuche Stellenmarkt Stellenanzeigen Affiliate-Programm

Anbieter Management

 
Medikamenten-Suche

Newsletter abonnieren

Newsletter abonnieren Die neuesten Artikel zur Gesundheitswirtschaft 14-tägig per E-Mail kostenlos abonnieren!
 
 

Werbung

alle relevanten Informationen zur Riester-Rente

Währungsrechner

Umrechnungskurs vom 10.10.2008

EUR EUR  USD USD
100.00  135.79

Andere Währung berechnen

Umfangreiche Informationen und kostenloses Angebot zur Altersvorsorge
Vergleichen Sie gesetzliche Krankenkassen und finden Sie den besten Versicherungsschutz für sich und Ihre Familie
Generated in 1.21102 Seconds