Übersichtslisten für zuzahlungsbefreite Arzneimittel
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10.08.2006
Quelle: ifap
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Eine Neuregelung des seit 1. Mai dieses Jahres gültigen Arzneimittelversorgungs- Wirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG) könnte ein wenig zur Entlastung beitragen. Seit 1. Juli purzeln bei zunächst etwa 2.000 Medikamenten die (Zuzahlungs-) Preise - kostenlose Listen informieren.
Voraussetzung hierfür: Die Arzneimittel müssen mit ihren Preisen 30 Prozent und mehr unterhalb des so genannten Festbetrags liegen, um von der Zuzahlung in der Apotheke befreit zu werden. Damit ist zwar noch nicht für jede Therapie ein zuzahlungsfreies Arzneimittel verfügbar, doch bei entsprechender Akzeptanz der Regelung können weitere Medikamente folgen.
Doch woher weiß der Patient, ob unter dieser Masse an Medikamenten auch seine vertreten sind? Jeder Interessierte hat jetzt die Möglichkeit, im Vorfeld eines Arzt- oder Apothekenbesuchs, im Internet in Übersichtslisten nachzuschauen, ob die benötigten Medikamente von der Zuzahlung befreit sind. Einen besonderen, kostenfreien Service bietet die Firma ifap. Die Aufteilung der Wirkstoffe in bestimmte Gruppen, die häufig für den Laien unverständlich ist, wurde allgemeinverständlich aufbereitet. Neben der Suche nach dem Präparatenamen oder dem Wirkstoff kann in der Liste auch nach dem Krankheitsbild (z.B. Bluthochdruck), der Mediziner spricht von Indikation, gesucht werden. So findet wirklich jeder genau das, wonach er sucht.
Die Informationen sind immer auf dem aktuellsten Stand und jederzeit abrufbar. Die Listen können kostenlos unter www.apotheken.de, www.focus.de, www.heilpraktiker-online.de und www.lifeline.de oder direkt auf der Homepage von ifap unter www.ifap.de abgerufen werden.
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