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Die Europäische Kommission hat ein Paket von Gesetzesvorschlägen beschlossen, durch das erstmals einheitliche EU-Rechtsvorschriften über Lebensmittelzusätze erlassen werden sollen. Die Vorschläge haben zum Ziel, die Rechtsvorschriften in diesem Bereich zu vereinheitlichen [...]
[...] und zu aktualisieren sowie ein vereinfachtes Zulassungsverfahren zu ermöglichen. Die Vorschläge für Lebensmittelzusatzstoffe, -aromen und –enzyme basieren auf wissenschaftlichen Stellungnahmen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).
Einheitliches Zulassungsverfahren angestrebt
Zentraler Bestandteil der im Entwurf vorgelegten Rechtsvorschriften ist die Einführung eines einzigen einheitlichen Verfahrens für die Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen, -aromen und –enzymen. Dieses Zulassungsverfahren schließt eine Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein.
Zu den Vorteilen dieses gemeinsamen Ansatzes gehören
- eine Vereinfachung der Rechtsvorschriften und
- mehr Einheitlichkeit bei den für die Zulassung von Zusatzstoffen, Aromen und Enzymen verwendeten Verfahren.
Zusatzstoffe halten Lebensmittel frisch
Die verschiedenen Lebensmittelzusatzstoffe spielen bei der Erzeugung von Lebensmitteln eine wichtige Rolle, weil sie Lebensmittel frisch und schmackhaft halten. Zum Schutz der Verbraucherin und des Verbrauchers sind einheitliche Vorschriften über Sicherheit, Zulassung und Verwendung solcher Stoffe notwendig.
Markos Kyprianou, der zuständige EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz erklärte dazu: „Durch die heutigen Vorschläge wird sichergestellt, dass diese Vorschriften auf fundierten wissenschaftlichen Gutachten beruhen und dass Verbraucher überall in der EU den gleichen Schutz genießen.“
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Kommission schlägt neue Rechtsvorschriften über Lebensmittelzusätze, -aromen and -enzyme vor
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