| Freitag, 21. November 2008 |
Die Bundesregierung plant die Neufassung des Versicherungsvertragsgesetzes mit Wirkung zum 1. Januar 2008. Versicherte, die bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung als 'Vorerkrankungen' in den letzten fünf Jahren eine Psychotherapie angeben, werden heute fast immer abgelehnt.
Unabhängig von der Dauer der Behandlung und der angewandten Methode, also auch bei einer Gesprächstherapie, die fünf Sitzungen dauerte. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört jedoch unbestritten zu den wichtigsten persönlichen Absicherungen jeder erwerbstätigen Person.
Die Trendzahlen der gesetzlichen Rentenversicherer zu den Ursachen der Frühverrentung sagen aus: 38 Prozent der Berufsunfähigkeit ist bei Frauen im weitesten Sinne auf die 'Psyche' zurückzuführen, bei Männern steigen die Zahlen rasch an und liegen bei 28 Prozent (Deutsche Rentenversicherung, Sommer 2006). Undifferenziert ist es jedoch, dass die Privatversicherer nicht zwischen 'psychisch kranken' Menschen, die bereits erwerbsunfähig geworden sind und denen, die lediglich Möglichkeiten zur Krisenbewältigung mit einer ambulanten Psychotherapie in Anspruch nehmen, unterscheiden.
Frauen machen Psychotherapien oft als Prophylaxe gegen Erkrankungen und Berufsunfähigkeit. Lebenskrisen, wie Scheidungen oder Verlust eines nahen Angehörigen, können mit Hilfe einer Therapie besser bewältigt werden. Die Psychotherapie gehört für den modernen Menschen zum Repertoire der Bewältigungsstrategien in persönlichen Krisen. Diejenigen, die in Stresssituationen stattdessen zur Flasche greifen, werden locker versichert. Außerdem bestätigen Psychologen, dass nach einer erfolgreichen Psychotherapie kein erhöhtes Gesundheitsrisiko besteht.
Versicherungsexpertinnen können bei derzeitiger Praxis nur dazu raten, Anträge auf Berufsunfähigkeit erst nach Ablauf der Fünfjahresfrist - bei ambulanter Therapie üblich - zu stellen. Das Risiko bei dieser Praxis: Wenn in der Zwischenzeit zum Beispiel ein Unfall mit Rückenproblemen passiert, ist die umfassende Versicherbarkeit möglicherweise sogar dauerhaft in Frage gestellt.
Doch selbst das "Abwarten" dieser Fünfjahresfrist bringt oftmals nichts. Wurde nämlich der Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung bereits in den Vorjahren bei einem anderen Anbieter abgelehnt, befindet sich ein Vermerk in der Versicherer-Zentraldatei. Alle Versicherungsgesellschaften können auf diese Daten zurückgreifen und die Kunden ablehnen, obwohl der Fünfjahreszeitraum längst verstrichen ist. Begründung: Vertragsfreiheit der Privatversicherer.
Die FinanzFachFrauen fordern den Gesetzgeber aufgrund dieser Missstände daher dazu auf:
Diesen Beitrag diskutieren... (0 Beiträge)