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Die Arbeitsgruppe „Entbürokratisierung in der Pflege“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die AG war am 28. September 2005 auf Initiative des nordrhein-westfälischen Sozialministers [...]
[...] Karl-Josef Laumann eingerichtet worden mit dem Ziel, praxisorientierte Vorschläge zur Entbürokratisierung in der Pflege zu erarbeiten, um mehr Zeit für pflegebedürftige Menschen zu schaffen. Der Abschlussbericht enthält einige wichtige Faktoren, die für die Überbürokratisierung des Pflegegeschehens verantwortlich sind und die dementsprechend geändert werden müssen.
Der Umfang der Dokumentationspflichten müsse auf ein sinnvolles Maß zurückgeführt werden, so ein Fazit der AG. Oftmals werde der erforderliche Umfang der Pflegedokumentation von Seiten der Einrichtungen weit überschritten, weil diese Konflikte und mögliche negative Konsequenzen seitens Heimaufsicht und MDK befürchten. Um die bürokratische Last zu senken, müssen darüber hinaus Verfahrensweisen und Formulare u. a. im Bezug auf Sozialhilfeanträge vereinheitlicht werden.
Das komplexe Verfahren zur Entgelterhöhung gehöre auf den Prüfstand, führt der Bericht weiter aus. Als Begründung für eine Entgelterhöhung müsse nach Ansicht der AG die Bestätigung der Kostenträger über die geänderten Vergütungssätze ausreichen.
Eine gesetzliche Klarstellung bedarf es hinsichtlich der Vier-Wochen-Frist zur Erhöhung des Entgeltes wie auch hinsichtlich des Vertragsverhältnisses zwischen Heimträger und Heimbewohner im Todesfall. „Der Gesetzgeber hat es seit 2002 nicht geschafft, die Unstimmigkeiten zwischen Heimgesetz und SGB XI in diesen wichtigen Fragen zu beheben.“
Weiter empfiehlt der Abschlussbericht der AG Entbürokratisierung, die Anzeigenpflichten der Einrichtungen, derzeit noch im Heimgesetz geregelt, auf wenige, notwendige Angaben zu begrenzen. Auf die Streichliste sollen nach Meinung der Verfasser auch die Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Zukünftig solle das Wirtschaftstestat eines Wirtschaftsprüfers ausreichend sein. Gleichfalls positiv zu werten ist der Vorschlag der Arbeitsgruppe, den Pflegeheimvergleich sowie die Pflegebuchführungsverordnung abzuschaffen.
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