Leitlinien für Kosmetik - verbesserter Informationszugang für Verbraucher
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30.08.2006
Quelle: EU-Kommission
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Die Europäische Kommission hat gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern Leitlinien für Kosmetikprodukte und ihre Nebenwirkungen erarbeitet. Ziel ist, der Öffentlichkeit einen besseren Informationszugang zu ermöglichen.
Verbraucher haben künftig die Wahl, sich direkt an die Herstellerfirma zu wenden. Die Industrie richtet hierfür ein öffentlich zugängliches zentrales Verzeichnis ein.
EU-Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen, zuständig für Unternehmen und Industrie, erklärte: „Diese Informationsleitlinien machen Verbrauchern und Industrie das Leben leichter. Die Verbraucher können auf umfassende Informationen über Zusammensetzung und unerwünschte Nebenwirkungen kosmetischer Mittel zugreifen.“
Künftig muss der Öffentlichkeit die Information über die Zusammensetzung kosmetischer Mittel und unerwünschte Nebenwirkungen zur Verfügung gestellt werden. Die Bestandteile der Kosmetik müssen in abnehmender Reihenfolge ihres Gewichts zum Zeitpunkt ihrer Hinzufügung angegeben werden. Der Hersteller oder Händler kosmetischer Mittel muss hinreichende Informationen über Häufigkeit und Art der mit dem Mittel verbundenen unerwünschten Nebenwirkungen zur Verfügung stellen. Der Europäische Dachverband der Hersteller von Parfümerie- und Körperpflegemitteln (COLIPA) richtet ein öffentliches Verzeichnis der Unternehmen ein, die in der EU Kosmetikerzeugnisse auf den Markt bringen.
Die Hersteller sind verpflichtet, Kunden auf Anfrage über eventuelle unerwünschte Nebenwirkungen zu informieren, die ihnen über ihre Produkte gemeldet wurden. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Unternehmen ihren Verpflichtungen nachkommen.
Weitere Informationen finden Sie hier...
Die Leitlinien gibt es auf der Seite der Kommission
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