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Obwohl die Europäische Union keine eigentliche Zuständigkeit im Politikfeld Gesundheit hat, soll die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitssystemen der Mitgliedsländer gefördert werden. Deshalb wurde beschlossen, eine öffentliche Anhörung über den europäischen Gesundheitssektor durchzuführen.
Anspruch auf grenzüberschreitende Versorgung
Laut Europäischem Gerichtshof und Gemeinschaftsrecht hat jeder Patient einen Anspruch auf grenzüberschreitende gesundheitliche Versorgung. "Es ist jedoch nach wie vor nicht ganz klar, was das in der Praxis bedeutet", erklärte EU- Kommissar Kyprianou.
Man brauche klare praktische Vorgaben, wie Patienten, Dienstleistungserbringer, Leistungsträger und Verwaltungsverantwortliche im Gesundheitswesen von einer grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung profitieren könnten. Die EU-Kommission werde 2007 gegebenenfalls auf Grundlage der Anhörungsergebnisse Vorschläge vorlegen.
Erstattung von Kosten in anderen Mitgliedsstaaten problematisch
Bereits 1998 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) deutlich gemacht, dass Gesundheitsdienstleistungen den Vertragsvorschriften über den freien Dienstleistungsverkehr unterliegen.
Ein Problem des freien Dienstleistungsverkehrs stellen jedoch die Erstattungen von Kosten dar, die in einem anderen Mitgliedsstaat entstehen. Diese Erstattungen sind von einer vorherigen Genehmigung abhängig.
Anfang 2004 legte die EU-Kommission Lösungsvorschläge dazu vor, die aber vom Europäischen Parlament und vom Rat wurde dieser Ansatz allerdings nicht akzeptiert.
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