Mittwoch, 08. Oktober 2008
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Initiative 50plus im Kabinett beschlossen

14.09.2006 Quelle: bmas   

Die Initiative 50plus wurde am 13. September 2006 im Bundeskabinett beschlossen. Dabei geht es um zwei konkrete Ziele: Zum einen müssen diejenigen über 50, die keine Arbeit haben, eine Chance bekommen, wieder ins Erwerbsleben zurückkehren zu können.

Zum anderen müssen heute und in Zukunft ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben bleiben. Daher ist es im Interesse der Unternehmen, dass sie beschäftigungsfähig und qualifiziert bleiben.

Der demographische Wandel und seine Folgen, vor allem der Fachkräftemangel und der Bedarf an gut qualifizierten Arbeitskräften, sind große Herausforderungen. Schon heute müssen wir daher notwendige Veränderungsprozesse in Gang setzen. Wir müssen die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen verbessern, Qualifizierung fördern und die sozialen Sicherungssysteme stabilisieren.

Die Menschen sollen länger im Arbeitsleben bleiben. Ältere Arbeitslose sollen eine Chance haben, wieder eine Beschäftigung zu finden. Ein längeres Erwerbsleben liegt im gemeinsamen Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wenn Unternehmen mit älter werdenden Belegschaften im internationalen Wettbewerb bestehen wollen, muss das Alter als produktive Lebensphase einbezogen werden.

Die Bundesregierung hat sich deshalb klare Ziele gesetzt:

  • Wir wollen die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter erhöhen. Wir wollen das Lissabon-Zielder Europäischen Union, bis zum Jahr 2010 die Erwerbsquote der über 55jährigen auf 50 Prozent anzuheben, erreichen. Im Jahr 2005 lag die Quote bei 45,4 Prozent. Der Trend ist positiv. Bis 2012 wollen wir zu den Besten in Europa gehören.
  • Wir wollen, dass mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an beruflicher Weiterbildung teilnehmen, damit sie für die steigenden Qualifikationsanforderungen des Arbeitsmarktes von morgen gerüstet sind.
  • Wir wollen eine bessere Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser. Hierzu sollen vor allem ein Kombilohn für Ältere und neugestaltete Eingliederungszuschüsse beitragen.

Die Anreize zur Frühverrentung wurden bereits deutlich eingeschränkt: So haben wir die Zahldauer des Arbeitslosengeldes verkürzt, die so genannte 58er-Regelung ist zeitlich befristet und soll nicht weiter verlängert werden. Das Renteneintrittsalter wird erhöht.

Jetzt verbessern wir vorhandene Arbeitsmarktinstrumente zur Förderung der Beschäftigung Älterer:

  • Ein Instrument ist der Kombilohn für Menschen ab 50 Jahren: Bezieher von Arbeitslosengeld I sollen möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden auch wenn sie dann weniger verdienen. Deshalb sollen ältere Arbeitslose, die eine Beschäftigung mit einem niedrigeren Nettoentgelt als vor ihrer Arbeitslosigkeit aufnehmen, einen teilweisen Ausgleich für die Lohneinbußen bekommen.
  • Ein attraktives Angebot für Arbeitgeber: Wer ältere Arbeitnehmer einstellt, kann einen neu gestalteten Eingliederungszuschuss zum Lohn erhalten.
  • Zusätzlich erleichtern wir Befristungsregelungen für Beschäftigte ab 52 Jahren.
  • Die Rahmenbedingungen für die berufliche Weiterbildung werden verbessert und Anreize für die Inanspruchnahme von Qualifizierungsmaßnahmen geschaffen.

Unsere bestehenden Programme und Initiativen zur Förderung der Beschäftigung Älterer setzen wir fort:

  • Mit dem Ideenwettbewerb "Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen" werden regionale Projekte zur beruflichen Wiedereingliederung älterer Langzeitarbeitsloser über 50 Jahre gefördert.
  • Mit dem "Bundesprogramm 30.000 Zusatzjobs für Ältere" schaffen wir Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung für Langzeitarbeitslose ab 58.
  • Die "Initiative Neue Qualität der Arbeit" (INQA) legt einen Schwerpunkt auf den demografischen Wandel. Qualifizierung und Gesundheit sind die Schlüssel für die Fähigkeit und Bereitschaft älterer Arbeitnehmer, berufstätig zu bleiben. Hier bietet INQA Hilfen für die unternehmerische Praxis.

Die Ziele zu erreichen erfordert eine große gemeinsame Anstrengung von Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Sozialverbänden. Das Thema berührt viele Ressorts und Themenfelder. Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Debatte über die Chancen und Herausforderungen des demografischen Wandels. Das beginnt mit dem Abbau von Vorurteilen hinsichtlich Qualifikation, Leistungsbereitschaft und -fähigkeit älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Veränderung in den Köpfen ist überfällig.

Nach dem heutigen Beschluss der Eckpunkte wird mit der Ausarbeitung entsprechender Vorhaben begonnen.

Ausführlichere Informationen zu den Eckpunkten 50plus finden Sie auf der Hompage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales www.bmas.bund.de unter dem Stichwort Arbeitsmarkt.

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