Donnerstag, 04. Dezember 2008
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Für Ich-AG künftig Geschäftskonzept erforderlich

27.11.2004 Quelle: BMWA   

Ab dem 27. November 2004 treten die geänderten Regelungen für die Förderung der Ich-AG in Kraft. Voraussetzung für die Förderung einer Ich-AG durch die Agenturen für Arbeit ist künftig, dass eine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit des Geschäftsvorhabens bestätigt.

Die Prüfung der Tragfähigkeit vermindert das Risiko, dass Gründerinnen und Gründer mit ihrer Ich-AG scheitern und gibt ihnen größere Sicherheit für die erfolgreiche Umsetzung ihrer Geschäftsidee. Gleichzeitig wird Missbrauchsfällen vorgebeugt.

Die Tragfähigkeitsprüfung können etwa Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände oder Kreditinstitute vornehmen.

Die Regelung lehnt sich an die Förderung beim Überbrückungsgeld an, wo sie sich in der Vergangenheit bereits bewährt hat.

Für weitere Informationen hier klicken.

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