| Donnerstag, 04. Dezember 2008 |
Jobs & Karriere
Existenzgründung
Für Ich-AG künftig Geschäftskonzept erforderlich Ab dem 27. November 2004 treten die geänderten Regelungen für die Förderung der Ich-AG in Kraft. Voraussetzung für die Förderung einer Ich-AG durch die Agenturen für Arbeit ist künftig, dass eine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit des Geschäftsvorhabens bestätigt.
Die Prüfung der Tragfähigkeit vermindert das Risiko, dass Gründerinnen und Gründer mit ihrer Ich-AG scheitern und gibt ihnen größere Sicherheit für die erfolgreiche Umsetzung ihrer Geschäftsidee. Gleichzeitig wird Missbrauchsfällen vorgebeugt.
Die Tragfähigkeitsprüfung können etwa Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände oder Kreditinstitute vornehmen.
Die Regelung lehnt sich an die Förderung beim Überbrückungsgeld an, wo sie sich in der Vergangenheit bereits bewährt hat.
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Kornelia Friebe |
Wolfgang George |
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