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Ist die Fertigsauce ohne Milchzucker? Sind Schalentiere in der Tiefkühlpaella? Enthält das Müsli Sesamspuren? Für Allergiker ist es lebenswichtig, alle Zutaten in ihrer Nahrung zu kennen. Das EU-Recht sieht hier vor, dass Lebensmitteletiketten ausführlicher auf die verwendeten Inhaltsstoffe hinweisen.
Bereits seit Ende 2004 gilt für alle fertig verpackten Lebensmittel auf dem EU-Markt, dass ihre Etiketten sämtliche Inhaltsstoffe angeben, die gesundheitsgefährdend für allergische Personen sein können. Dabei spielt es keine Rolle mehr, wie gering der Anteil dieser Stoffe am Produkt ist. Denn die neuen Vorschriften heben die so genannte 25 Prozent-Regel auf. Diese sah vor, dass die Bestandteile von Zutaten, die weniger als 25 Prozent des Produktes ausmachten, nicht zwingend einzeln aufgeführt werden mussten.
Die Kennzeichnungspflicht betrifft zwölf Gruppen von Allergie auslösenden Stoffen. Dazu gehören beispielsweise glutenhaltiges Getreide wie Weizen oder Roggen, Schalenfrüchte wie Hasel- oder Walnuss, Milch inklusive Milchzucker, Eier und Fisch. Ebenso müssen aus diesen so genannten Allergenen hergestellte Zutaten auf dem Etikett ausgewiesen werden. Gleiches gilt für alkoholische Getränke. Von der Regelung ausgenommen sind nur Zutaten, die zwar von Allergenen stammen, aber keine allergischen Reaktionen hervorrufen. Dazu zählen zum Beispiel der aus Weizen gewonnene Glukosesirup, Öle aus Senf, Sellerie oder Soja sowie eine Reihe von Milch-, Eier- und Fischprodukten.
Für die wissenschaftliche Beurteilung von kennzeichnungspflichtigen Zutaten ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im italienischen Parma zuständig. Sie sorgt dafür, dass das Verzeichnis der aufzuführenden Allergene auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse regelmäßig überprüft und - falls nötig - aktualisiert wird.
Die Richtlinie 2003/89/EG vom November 2003 zur Änderung der Richtlinie 2000/13/EG hinsichtlich der Angabe der in Lebensmitteln enthaltenen Zutaten (einschließlich des Verzeichnisses der kennzeichnungspflichtigen Stoffe in Anhang IIIa) finden Sie hier
Die Richtlinie 2005/26/EG vom März 2005 zur Erstellung eines Verzeichnisses von Lebensmittelzutaten oder Stoffen, die vorläufig aus Anhang IIIa der Richtlinie 2000/13/EG ausgeschlossen werden erhalten Sie hier
Die Berichtigung der Richtlinie 2005/26/EG finden Sie hier
Die Richtlinie 2005/63/EG vom Oktober 2005 zur Berichtigung der Richtlinie 2005/26/EG hinsichtlich des Verzeichnisses von Lebensmittelzutaten oder Stoffen, die vorläufig aus Anhang IIIa der Richtlinie 2000/13/EG ausgeschlossen werden finden Sie hier.
Leitlinien für die Auslegung der Richtlinie 2003/89/EG (in Englisch) sind nachzulesen hier und hier
Einen Überblick (in Englisch) über die Gesetzgebung zur Lebensmittelkennzeichnung erhalten Sie auf der Seite der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständigen Generaldirektion
Weitere Informationen zu Etikettierung, Aufmachung und Werbung für Lebensmittel erhalten Sie hier
Zur Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gelangen Sie hier
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