| Freitag, 21. November 2008 |
Zum Gesetz zur "Reform des Vertragsarztrechtes und anderer Gesetze" findet am 23. Oktober 2006 eine zweite Anhörung im Bundestagsausschuss für Gesundheit statt. Grund sind Änderungsanträge der Regierungsfraktionen mit weitreichenden Folgen.
So will die Bundesregierung unter anderem die Zustimmungspflicht durch den Bundesrat aufheben lassen. Den in weiteren Änderungsanträgen enthaltenen Regelungen zur Entschuldung gesetzlicher Krankenkassen und deren Verpflichtung zu gegenseitiger Finanzhilfe in Notsituationen müssten die Länder dann nicht mehr zustimmen.
Eine erste Bundestagsanhörung zu den ursprünglichen Inhalten der Reform des Vertragsarztrechtes hat am 18. Oktober stattgefunden. Der AOK-Bundesverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung forderten dabei das Verschieben um mindestens ein halbes Jahr. Bis zum derzeit geplanten Inkrafttreten am 1. Januar 2007 seien die Vorbereitungen für die zahlreichen Eingriffe in nahezu alle Bereiche des Vertragsarztrechtes nicht zu schaffen. Laut Zeitplan der Großen Koalition soll der Bundestag das Gesetz schon am 27. Oktober in zweiter und dritter Lesung verabschieden.
Stellungnahme der Krankenkassen-Spitzenverbände zur Anhörung am 18.10.06 und mehr Infos:
http://www.aok-bv.de/politik/gesetze/index_07466.html