| Freitag, 21. November 2008 |
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze in 2./3. Lesung beschlossen. Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Mit dem heutigen Beschluss lösen wir den Arztberuf von alten Standesfesseln und machen ihn attraktiver.
Die neuen Regelungen im Vertragsarztrecht bieten den Ärzten viele Gestaltungsmöglichkeiten und erfüllen damit viele ihrer Forderungen. So kann jeder Arzt und jede Ärztin frei wählen, ob er oder sie im Krankenhaus, in der niedergelassenen Praxis arbeitet oder über eine Teilzulassung beides macht, also sowohl im stationären als auch im niedergelassenen Bereich tätig ist. Nun gilt es, im Rahmen der anstehenden Gesundheitsreform auch das ärztliche Vergütungssystem auf eine neue Grundlage zu stellen und damit eine leistungsgerechte Bezahlung der Ärztinnen und Ärzte zu realisieren."
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
Das Gesetz, das entsprechende Vereinbarungen des Koalitionsvertrages umsetzt, sieht zahlreiche Erleichterungen der vertrags(zahn)ärztlichen Leistungserbringung vor, indem es insbesondere