Änderungen bei Erstattung von Arzneimitteln
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30.10.2006
Quelle: BPI
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Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wird nach Einschätzung des BPI Auswirkungen auf die geplante Gesundheitsreform haben. Wie das Handelsblatt berichtete, hat der EuGH in seinem Urteil festgestellt, dass das Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Erstellung der OTC Erstattungsliste gegen EU-Recht verstößt.
„Das hat auch Folgen für die geplante Gesundheitsreform. Denn nun werden sämtliche Verfahren des G-BA über die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln durch die gesetzliche Krankenkassen auf den Prüfstand müssen“, forderte Henning Fahrenkamp, BPI-Hauptgeschäftsführer.
Fahrenkamp begrüßte die Äußerungen von Dr. Rainer Hess, G-BA-Vorsitzender, der das EuGH-Urteil in einer ersten Stellungnahme positiv bewertete und die Bundesregierung aufforderte, die OTC-Regelung anzupassen. „Der G-BA irrt jedoch, wenn er meint, dies hat ausschließlich Konsequenzen für die OTC-Ersattungsliste. Denn nun haben sich sämtliche Entscheidungen des G-BA an die Kriterien der Transparenzrichtlinie zu halten“, so Fahrenkamp.
Die BPI-Mitgliedsfirma Pohl-Boskamp GmbH, Hohenlockstedt bei Hamburg, hatte im Mai 2004 Klage beim Sozialgericht Köln gegen den G-BA eingereicht. Das Unternehmen wurde in dem Verfahren vertreten durch die RA-Kanzlei Dr. Schmidt-Felzmann & Kozianka.
Die BPI-Mitgliedsfirma klagte gegen die Entscheidung des G-BA, ihre Arzneimittel nicht in die OTC-Erstattungsliste aufzunehmen. Der G-BA vertrat in dem Verfahren die Ansicht, dass seine Entscheidungen nicht den Rechtscharakter einer Positivliste hätten, da diese Funktion im deutschen System den positiven Zulassungsentscheidungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vorbehalten sei. Grundsätzlich entscheidet der G-BA darüber, welche Arzneimittel Patienten von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen.
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