Patentstreit um Xeomin entschieden
|
|
|
|
31.10.2006
Quelle: Merz
|
|
Das Pharmaunternehmen Merz hat in England einen wichtigen Erfolg im Patentstreit mit dem amerikanischen Wettbewerber Allergan Inc. um das in Deutschland zugelassene Medikament Xeomin gewonnen. Das heute vom britischen High Court of Justice erlassene Urteil erklärt das britische Patent von Allergan für nichtig.
Auf Antrag von Merz hat der britische High Court of Justice das Patent von Allergan Inc., Irvine, USA, für die Verwendung der neurotoxischen Komponente des Botulinum Toxins zur Behandlung von Schmerzen im Zusammenhang mit Muskelaktivität in Großbritannien für nichtig erklärt. Dieses Patent (Patentnummer EP-B1 1366770) wurde 2005 vom Europäischen Patentamt für verschiedene europäische Staaten erteilt, darunter Deutschland und Großbritannien.
Über Dystonien und Xeomin
Bei Dystonien handelt es sich um eine klinisch heterogene Gruppe chronischer Bewegungsstörungen, teils genetisch bedingt, teils durch äußere Einflüsse, die durch eine unwillkürliche, unproportionierte Spannungssteigerung der betroffenen Muskulatur gekennzeichnet sind. Generalisiert oder fokal auf bestimmte Körperregionen begrenzt, führen sie zu anhaltenden Muskelkontraktionen mit verzerrenden Bewegungen und abnormen Haltungen.
Diesen Beitrag diskutieren... (2 Beiträge)
|