| Samstag, 30. August 2008 |
Die GEK ist nicht nur die kundenfreundlichste Krankenkasse Deutschlands, sie darf das auch sagen. Dies ist jetzt wieder gerichtlich bestätigt worden. Das Sozialgericht Düsseldorf wies den Antrag auf einstweilige Verfügung einer Ortskrankenkasse im Westen Deutschlands ab, die der GEK verbieten lassen wollte, sich dementsprechend zu bezeichnen.
Mit ihrem Beschluss stützt die Düsseldorfer Kammer damit zentrale Aussagen der unabhängigen Verbraucherstudie Kundenmonitor Deutschland 2006. Die Aussagekraft des Kundenmonitors liege deutlich über den Mindestanforderungen für repräsentative Studien. Nachdem das Gericht die entsprechenden Aussagen dazu in fast allen Punkten zugelassen und der Klägerin auch noch die Verfahrenskosten aufgebürdet hatte, hat die AOK ihre Klage fallengelassen.
Die Antragstellerin berief sich auf einen Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt, nach dem der GEK verwehrt worden sei, unter Bezug auf den Kundenmonitor Deutschland Werbung zu machen. Tatsächlich kommen die strittigen Begriffe "Kundenfreundlichkeit" oder "Nummer 1" im Tenor des Frankfurter Beschlusses gar nicht vor. Lediglich die Pressemitteilung des Sozialgerichts zu der Auseinandersetzung war überschrieben mit "Gmünder Ersatzkasse darf nicht mit Nr. 1 werben". Eine glatte Falschmeldung.
Für den Vorstandsvorsitzenden der Gmünder ErsatzKasse, Dieter Hebel, ist die Welt nach dem Düsseldorfer Beschluss wieder ein bisschen gerechter geworden: "Es war wichtig, dass nach der falschen Pressemitteilung ein deutsches Sozialgericht sowohl die Arbeit des Kundenmonitors Deutschland als auch die darauf bezogenen Aussagen der GEK als seriös bewertet hat."