Donnerstag, 04. Dezember 2008
 Nachrichten

Zukunft der Krankenhausversorgung in Baden-Württemberg

23.11.2006 Quelle: Arbeits- und Sozialministerium Ba-Wü   

„Wer für die Krankenhäuser politische Verantwortung trägt, braucht sich derzeit über einen Mangel an öffentlicher Aufmerksamkeit nicht zu beklagen“, ist sich Gesundheitsministerin Dr. Monika Stolz MdL sicher.

Anlass ihrer Einschätzung war die Veranstaltung des Lions Club Geislingen zur „Zukunft der Krankenhausversorgung in Baden-Württemberg“. Hier zog sie Bilanz in der Krankenhausversorgung im Land. So stieg die Zahl der Krankenhausfälle in den zurückliegenden 15 Jahren von rund 1,6 auf 1,9 Millionen Fälle im Jahr.

Das ergibt eine Steigerung von rund 20 Prozent. Im gleichen Zeitraum sank die Zahl der Krankenhausbetten jedoch um zehn Prozent, was einem Rückgang von rund 69.000 auf jetzt rund 61.000 Betten entspricht. Dies war nur möglich durch einen Rückgang der durchschnittlichen Verweildauer im Krankenhaus von 13,5 auf 8,6 Tage. Man kann daran die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser ablesen.

Die Patienten werden heute in den Krankenhäusern schneller gesund oder mindestens soweit wieder hergestellt, dass die niedergelassenen Ärzte die weitere Versorgung übernehmen können. Auch der ambulante Bereich hat insoweit seine Leistungsfähigkeit erhöht. Und dies gilt schließlich auch für unsere Rehabilitationseinrichtungen.

„Die Zukunft birgt jedoch weitere Herausforderungen: Die steigenden Kosten für den medizinischen Fortschritt, vermehrt alte und schwerkranke Patienten, zunehmender Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern bei gleichzeitig erhöhtem Wirtschaftlichkeitsdruck zwingen die Krankenhäuser verstärkt zu unternehmerischem Handeln und zur Bewährung am Markt. Gleichzeitig dürfen sie an ihrem humanitären Auftrag keine Abstriche machen und sollen zuwendungsintensive und damit personalintensive Leistungen eher noch ausbauen. Dieser schwierigen Aufgabe können sie nur gerecht werden, wenn sie schnell und flexibel auf alle Problemstellungen reagieren und Entscheidungen in eigener Verantwortung treffen dürfen.“

„Daher“, so die Gesundheitsministerin, „wird das Land künftig mit dem Landeskrankenhausgesetz nur noch den Rahmen angeben innerhalb dessen die Krankenhäuser und ihre Träger agieren dürfen. Damit erhalten die Krankenhäuser die Möglichkeiten, sich im Wettbewerb auf Dauer zu behaupten“, zeigte sich die Ministerin überzeugt.

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