| Montag, 13. Oktober 2008 |
Die Vorschläge der Expertenkommission „Zukunft der Krankenhausstruktur Baden-Württemberg“ werden in einem ersten Schritt umgesetzt. Die Landesregierung hat am 14. November 2006 den Gesetzentwurf zur Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes beschlossen. Damit reagiert die Landesregierung auf die zahlreichen und tief greifenden Umwälzungen im Bereich der Krankenhausversorgung.
„Steigende Kosten für den medizinischen Fortschritt, vermehrt alte und schwerkranke Patienten, zunehmender Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern bei gleichzeitig erhöhtem Wirtschaftlichkeitsdruck zwingen die Krankenhäuser verstärkt zu unternehmerischem Handeln und zur Bewährung am Markt.
Gleichzeitig dürfen sie an ihrem humanitären Auftrag keine Abstriche machen und sollen zuwendungsintensive und damit personalintensive Leistungen eher ausbauen. Dieser schwierigen Aufgabe können sie nur gerecht werden, wenn sie schnell und flexibel auf alle Problemstellungen reagieren und Entscheidungen in eigener Verantwortung treffen dürfen.
Das Land wird künftig mit dem Landeskrankenhausgesetz nur noch den Rahmen angeben, innerhalb dessen die Krankenhäuser und ihre Träger agieren dürfen“, so Gesundheitsministerin Dr. Monika Stolz nach der Sitzung des Ministerrats in Stuttgart.
Die Überarbeitung des Landeskrankenhausgesetzes orientiere sich maßgeblich an den Vorschlägen der von Ministerpräsident Günther H. Oettinger eingesetzten Expertenkommission „Zukunft der Krankenhausstruktur Baden-Württemberg, erläuterte Monika Stolz.
Die Novellierung wird den Krankenhausträgern einen spürbar größeren Spielraum zum eigenverantwortlichen Wirtschaften schaffen und erheblich zu einer Verwaltungsvereinfachung beitragen. Damit werden die Möglichkeiten der Krankenhäuser erweitert, sich im Wettbewerb auf Dauer zu behaupten“, zeigte sich die Ministerin überzeugt.
Der Entwurf sieht unter anderem Änderungen in den Bereichen des Krankenhausplanungsrechtes und des Krankenhausförderrechts vor. Neben anderem geht es um die Neuausrichtung der Krankenhausplanung von einer Detailplanung zu einer Rahmenplanung.
So sollen bei der Planung durch das Land künftig nicht mehr die Betten pro Fachabteilung vorgegeben werden, sondern nur noch die Fachgebiete und die Gesamtbettenzahl. Darüber hinaus soll die Öffentlichkeit durch jährliche Veröffentlichungen über den Inhalt des Krankenhausplans besser informiert werden.
Die Krankenhäuser erhalten auch mehr Freiheit, ihre Betten- und Leistungsstrukturen selbst zu regeln. Sie werden jedoch verpflichtet, eng zusammenzuarbeiten. Ziel ist es, auf der einen Seite eine flächendeckende Versorgung zur Verfügung zu stellen, andererseits aber Doppelvorhaltungen und Schnittstellen abzubauen.