Alterssicherung und mehr Beschäftigung für Ältere
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30.11.2006
Quelle: BMAS
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Das Bundeskabinett hat ein Maßnahmenbündel zur Verbesserung der Beschäftigungschancen für Ältere (Initiative 50plus) und die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf den Weg gebracht. Themen waren darüber hinaus der Rentenversicherungsbericht 2006 sowie Stand und Weiterentwicklung der geförderten Altersvorsorge.
Betrifft: Gesetzentwurf 50plus zur Verbesserung der Beschäftigungschancen Älterer, die Anpassung der Renten-Altersgrenzen an die demografische Entwicklung von 2012, der Rentenversicherungsbericht 2006 mit der Vorausschau bis 2020, eine Bestandsaufnahme der zusätzlichen Altersvorsorge mit Vorschlägen zu ihrer Weiterentwicklung.
Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen ist die stufenweise Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente von bisher 65 Jahren auf das 67. Lebensjahr eine wichtige rentenpolitische Maßnahme, um die gesetzlichen Beitragssatz- und Niveausicherungsziele einhalten zu können.
Das Konzept der Alterssicherung umfasst auch zwei weitere wichtige Vorhaben der Koalition:
- Die Initiative 50plus: Sie hat zum Ziel, die Chancen der 50-jährigen und Älteren am Arbeitsmarkt zu verbessern.
- Betriebliche und Riester-Rente (die zweite und dritte Säule): Die beitragsbezogene, gesetzliche Altersrente bleibt der verlässliche Kern der Alterssicherung. Ergänzend muss aber zunehmend eine zusätzliche Altersvorsorge erfolgen, z. B. durch Betriebsrenten und/oder die Riester-Rente. Für Selbständige ist auch auf die Basis- oder Rürup-Rente zu verweisen.
Alle Details finden Sie hier:
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