04.01.2007
Quelle: Bundesregierung
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Die neue Reisepassgeneration dient künftig einer verbesserten Identitätsüberprüfung, insbesondere an den Grenzen. Polizeivollzugsbehörden, Zollverwaltung, sowie Pass-, Personalausweis- und Meldebehörden sollen die Befugnis erhalten, die auf dem elektronischen Speichermedium des Passes gespeicherten biometrischen und sonstigen Daten auszulesen, die benötigten biometrischen Daten beim Passinhaber zu erheben und die biometrischen Daten miteinander zu vergleichen. Vergleichbare Regelungen werden für Unionsbürger, Ausländer aus Drittstaaten und Asylbewerber in den jeweiligen Gesetzen geschaffen. Damit wird auch bei diesem Personenkreis eine Verbesserung der Kontrolle bei Einreisen ins Schengengebiet und der Identitätsüberprüfung herbeigeführt. Die aufenthaltsrechtliche Regelung geht noch einen Schritt weiter und sieht bei Drittstaatsangehörigen darüber hinaus eine Rechtsgrundlage für den Abgleich der Lichtbilder und Fingerabdrücke mit zentralen Datenbeständen vor.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Anpassungen im Bereich der Kinderreisedokumente. So werden Kinderreisepässe als Dokumente ohne Biometrie statt wie bislang bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt. Die entstehende Lücke soll dadurch geschlossen werden, dass schon vor Beginn der Ausweispflicht mit 16 Jahren der preiswertere Personalausweis beantragt werden kann. Dies war bislang nur nach Landesrecht möglich. Schließlich soll zukünftig entsprechend der internationalen Entwicklung der Kindereintrag in den Pass der Eltern entfallen. Diese Regelung dient nicht zuletzt dem Schutz der Kinder und sorgeberechtigten Elternteile bei familienrechtlichen Streitigkeiten.
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