Freitag, 21. November 2008
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Jeder vierte Sozialversicherungsträger will bis 2008 fusionieren

05.01.2007 Quelle: Steria Mummert Consulting   

Foto: aboutpixel.deJeder vierte Sozialversicherungsträger in Deutschland will bis 2008 mit einem Partner fusionieren. Synergien bei Verwaltungsprozessen, aber auch Druck von Seiten des Gesetzgebers werden als wesentliche Triebfedern für entsprechende Zusammenschlüsse genannt.

Insbesondere die Rentenversicherungsträger und die gesetzliche Unfallversicherung sehen sich einer direkten Einflussnahme der Politik ausgesetzt. Das ist das Ergebnis der Studie Branchenkompass 2006 Sozialversicherungen.

Der Gesetzgeber verfolgt vielerorts das Ziel, die Sozialversicherungen günstiger zu machen. Die Lohnnebenkosten für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sollen zügig gesenkt werden. Entsprechend hoch bewerten die Entscheider der Sozialversicherungsträger den politischen Druck. Die Bereitschaft für Zusammenschlüsse steigt. 72 Prozent der Befragten sehen die Vorgaben des Gesetzgebers als entscheidendes Motiv für die Bildung von Kooperationen und Fusionen an.

Neben einer zügigen Sanierung der Finanzstrukturen will fast jeder zweite Entscheider Kooperationsmodelle mit einem Ausbau des eigenen Serviceangebots verbinden. Für Sozialversicherungsträger ein wichtiger strategischer Schritt, um sich auf den Märkten der Zukunft zu positionieren. Grund: Der Gesetzgeber setzt der Tätigkeit der Sozialversicherer enge rechtliche Schranken. Durch Kooperationen mit Partnern aus Branchen außerhalb des eigenen Geschäftsfeldes können die Träger ihr Produktportfolio hingegen ohne rechtliche Hindernisse erweitern.

Für die Unfallversicherung und die Kranken- und Pflegeversicherung bleiben allerdings Leistungsanbieter aus der eigenen Branche die wichtigsten Kooperationspartner. Bis 2008 planen vier von zehn Unfallkassen eine Fusion mit einem Träger desselben Verbandes. Dabei suchen die gesetzlichen Kostenträger im Gesundheitswesen häufiger die Zusammenarbeit mit privaten Anbietern ihrer Branche als mit anderen gesetzlichen Krankenkassen. Gegenstand solcher Kooperationen sind häufig zusätzliche Assekuranzprodukte, wie beispielsweise Extraleistungen auf dem Niveau privater Krankenversicherungen.

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